Im Jahre 2022 waren insgesamt 2.252 Mieterwechsel (Vorjahr: 3.159) zu bearbeiten. Dies entspricht einer Neuvermietung von 41,78%.

Bis zum maßgeblichen Eingabeschluss wurden abschließend 2.572 (Vorjahr 3.489) Erstanträge und 5.661 Wiederholungsanträge (Vorjahr 6.802) bearbeitet und beschieden.

Fluktuation in den Wohnanlagen

Die Anzahl der zu vermietenden Wohnplätze ist im Berichtszeitraum aufgrund der Rückgabe von zwei angemieteten Zwei-Zimmer-Wohnungen von 5.394 am 01.01.2022 auf 5.390 zum Ende des Jahres 2022 gesunken.

Im Jahre 2022 waren insgesamt 2.252 Mieterwechsel (Vorjahr: 3.159) zu bearbeiten. Dies entspricht einer Neuvermietung von 41,78%.

Die nachfolgende Tabelle zeigt detailliert die Anzahl der Ein- bzw. Umzüge des Jahres 2022 sowie prozentual zur Anzahl der jeweiligen Wohnheimplätze.

Wohnanlage Wohnplätze
(Stichtag 31.12.2022)
Einzüge/
Umzüge
Prozent
Bismarckallee 47 a 35 17 48,57
Bismarckallee 49-51 181 108 59,67
Steinfurter Str. 67-81 509 453 88,30
Horstmarer Landweg 250-258 308 95 30,84
Gescherweg 72-84 I 668 175 26,20
Bismarckallee 47 b-d 79 23 29,11
Rudolf-Harbig-Weg 6-8 I 118 37 31,36
Busso-Peus-Str. 12-16 132 57 43,18
Gescherweg 50-64 II 338 140 41,42
Steinfurter Str. 67-81 Anbau 96 35 36,46
Rudolf-Harbig-Weg 14-46 II 512 187 36,52
Rudolf-Harbig-Weg 39-51 III 197 59 29,95
Stegerwaldstr. 27 194 124 63,92
Stadtlohnweg 11-17 359 136 37,88
Boeselagerstr. 67-75 535 173 32,34
Gemenweg 150 53 35,33
Rudolf-Harbig-Weg 55 – 61 IV 357 109 30,53
Hansa-Haus 28 23 82,14
Scharnhorststr. 10 50 16 32,00
Coerdehof, Raesfeldstraße 2 59 65 110,17
Heekweg 12-14 330 127 38,48
Wohn- und Stadtbau, Aaseestadt 27 6 22,22
Busso-Peus-Str. 18-20 124 34 27,42
GESAMT 5.390 2.252 41,78

Mieten und Forderungsansprüche

Der Niedrigst- und Höchstbetrag der monatlichen Mieten für einen Wohnplatz hat sich in 2021 zu 2022 wie nachstehend aufgeführt geändert:

Niedrigstbetrag: 199,69 € (Vorjahr: 174,17 €)
Höchstbetrag: 600,63 € (Vorjahr: 606,58 €)

Die Summe der Mieteinnahmen betrug 2022 18.673 T€ (Vorjahr 17.289 T€). Die Höhe der Forderungen (Miete, Zinsen, Kosten, Ersatzansprüche, etc.) an die studierenden Bewohnerinnen und Bewohner aus den Mietverhältnissen (einschließlich der Forderungen an die inzwischen ausgezogenen Mieterinnen und Mieter) beliefen sich per 31.12.2022 auf 76,3 T€.  Von der Mahnabteilung wurden im Jahr 2022 13 gerichtliche Mahnverfahren mit einer Gesamtsumme von 6.036,70 € eingeleitet.

Außerdem wurden im Jahre 2022 von den Sachbearbeiterinnen insgesamt 784 Ersatzanspruchsrechnungen gegen Mieterinnen und Mieter mit einem Gesamtbetrag von 63,1 T€ geltend gemacht.

Angebot und Ausstattung

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Münster werden folgende Wohnformen angeboten: Einzelzimmer mit und ohne eigenes Bad, Appartements und Wohnungen mit unterschiedlichen Ausstattungen, wo sich 2er- bis zu 6er-Wohngemeinschaften zusammenfinden können. Hier ermöglichen wir den Bewohnerinnen und Bewohnern auch die eigenständige Auswahl neuer Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in einem Casting. Die Studierenden können sich gezielt für möblierten und nicht-möblierten Wohnraum bewerben. Die Zimmer sind alle ausgestattet mit einem Router, also sofort nutzbarem Highspeed-Internet, dessen Gebühr wir mit der Miete zusammen erheben.

Studentisches Wohnen in Zahlen