Liebe Leserinnen und Leser,

das Studierendenwerk Münster erbringt seine Dienstleistungen für zurzeit gut 60.000 Studierende.
Mit der Wahrnehmung seiner zahlreichen und bedeutenden sozialen Aufgaben ist das Studierendenwerk ein wichtiger Partner für die Hochschulen in ihrem Bemühen, bei zunehmendem Wettbewerb Studierende für die Wissenschaftsstandorte Münster und Steinfurt zu interessieren.
Die Qualität, in der das Studierendenwerk Münster seine vielfältigen Aufgaben in den Kernbereichen Wohnen, Verpflegung, Studienfinanzierung, Beratung und Kinderbetreuung sowie auf weiteren Geschäftsfeldern bewältigt, steigert nicht nur die Attraktivität der Hochschullandschaft, sondern auch die des Standortes und der gesamten Region Münsterland.
Das Studierendenwerk wirkt mit, wenn es darum geht, die rund 60.000 Studierenden für die Studienstandorte Münster und Steinfurt zu begeistern. Es hat dadurch einen großen Anteil an allen damit verbundenen positiven Effekten für die Region. Dies gilt insbesondere in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht. Es sei an dieser Stelle nur die Kaufkraft erwähnt, die die Studierenden in Münster einbringen.
Die oben genannten Aufgaben bewältigt das Studierendenwerk zum Bilanzstichtag (31.12.2022) mit 557 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Auszubildende [14] und Geschäftsführer), die aus der Stadt Münster, aber auch zunehmend aus dem weiteren Umland kommen.
Das Studierendenwerk nimmt mit einer Bilanzsumme von rund 235,4 Mio. € und seinen Beschäftigten eine wesentliche Rolle als regionaler Arbeitgeber wahr. Dabei handelt es sich überwiegend um langfristige Arbeitsplätze mit äußerst geringer Fluktuation. Die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten liegt weit über dem gesetzlich geforderten Mindestmaß. Auch hier erfüllt das Studierendenwerk seine Aufgabe als sozialer Dienstleister und Arbeitgeber beispielhaft. Darüber hinaus ist das Studierendenwerk Münster seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert und arbeitet mit tatkräftiger Unterstützung vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der stetigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In diesem Geschäftsjahr wurde das Studierendenwerk für die langjährige Personalpolitik geehrt. Das Zertifikat erhält eine goldfarbene Schärpe.

Die Funktion des Studierendenwerks Münster als Dienstleister und als sicherer Arbeitgeber muss auch künftig gewahrt bleiben.
Die geltenden Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe des Festbetragszuschusses für das laufende Geschäft bergen die Gefahr, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von Jahr zu Jahr inflationsbereinigt geringer werden und somit kein Ausgleich von Kostensteigerungen insbesondere für Energie- und Tarifsteigerungen erfolgt. Erfreulicherweise wurde der Allgemeine Zuschuss in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 für die Studierendenwerke in NRW leicht erhöht und es sind im Jahr 2022 einige gesonderte Fördertöpfe des Landes zu Energie, Wareneinsatz Gastronomie sowie psychosoziale Beratung angelaufen.
Aus Sicht der Studierendenwerke ist jedoch aufgrund der zusätzlichen Kostenbelastungen insbesondere vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und der damit verbundenen Inflation eine weitere wirksame und dauerhafte Anhebung der Landeszuschüsse dringend geboten. Dies ist auch notwendig, um die in den letzten Jahren entstandene Kluft zwischen dem relativen Anstieg der Zuschüsse des Landes NRW und den weitaus stärker gestiegenen Sozialbeiträgen der Studierenden wieder zu schließen.
Das Studierendenwerk Münster erhebt aktuell noch einen Sozialbeitrag von 99,34 €. Eine Anpassung wurde bereits im Verwaltungsrat beschlossen und erfolgt zum Wintersemester 23/24 auf 120,00 €.
Um zusätzliche Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, werden die Studierendenwerke weiterhin prüfen, ob sie ihr Leistungsangebot ausbauen und weitere Märkte im studentischen Umfeld erschließen können. Defizitäre Angebote müssen, soweit mit dem sozialen Auftrag vertretbar, zurückgefahren werden.
Eine in Münster besonders zu berücksichtigende Situation ist, dass das Studierendenwerk größtenteils Eigentümer seiner Immobilien im Bereich Verwaltung, Wohnanlagen und Großmensen ist, während andere Studierendenwerke ihre Einrichtungen in Gebäuden der Hochschulen oder des Landes (BLB) betreiben. Dementsprechend muss es für alle damit verbundenen Probleme, Risiken und vor allem für die investiven Maßnahmen und deren Auswirkungen (Darlehenstilgungen etc.) grundsätzlich ohne staatliche Hilfe eintreten.
Während im Landeshaushalt die Mittel für den allgemeinen Zuschuss allein durch den Inflationseffekt geringer werden und parallel die Kostenbelastungen zunehmen, ist für die nächsten Jahre ein ausreichender Betrag für die zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerke für die Projektförderung, u.a. für anstehende große Themen wie bspw. Digitalisierung sowie Klimaneutralität, wünschenswert.
Darüber hinaus wird das Studierendenwerk in den nächsten Jahren auch weiterhin gefordert sein, erhebliche Mittel im mehrstelligen Millionenbereich in die eigenen Gebäude der Großmensen, aber auch in die Technik der entsprechenden gastronomischen Einrichtungen sowie im Studentischen Wohnen einzusetzen. Zudem liegt ein besonderer Fokus auf der Schaffung neuen Wohnraums durch die Nachverdichtung auf eigenen Grundstücken.
Das Studierendenwerk wird weiterhin gehalten sein, auch das übrige Leistungsangebot und die Organisationsabläufe permanent einer Prüfung zu unterziehen, um in Zukunft ein ausreichendes Jahresergebnis erzielen zu können.
Um die interne Kommunikation zu verbessern und die o.g. Organisationsabläufe zu optimieren, wurde mit der Geschäftsführung und den Führungskräften des Studierendenwerks Münster im Oktober 2021 ein neues Organigramm erstellt. Im Berichtsjahr wurde dann die neue strategische Aufstellung im Studierendenwerk mit der Geschäftsführung, den Fachbereichsleitungen und den Abteilungsleitungen in mehreren Workshops erarbeitet.
Aufgrund der Geschäftspolitik der kaufmännischen Vorsicht ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks stabil. Damit ist sichergestellt, das zukünftige notwendige Investitionen und unvorhersehbare Situationen gemeistert werden können.
Der Geschäftsverlauf des Jahres 2022 zeigt mit einem positiven Jahresergebnis von 459,7 T€, dass den Beschäftigten des Studierendenwerks das Lösen vieler schwerer Aufgaben trotz der Corona-Pandemie und dem Krieg in der Ukraine gelungen ist und sie mit Leistungsbereitschaft und Engagement zum Wohle der rund 60.000 Studierenden im Münsteraner Hochschulbereich tätig waren.

Gastronomische Einrichtungen

Die pandemiebedingten Veränderungen des Lehrbetriebs an den Hochschulen beeinflussten auch im Jahr 2022 die Verpflegungserlöse in den Mensen und Bistros. Durch Online-Veranstaltungen waren durchgehend bis zum Wintersemester 2022/2023 Einschränkungen zu verzeichnen, insofern als in den Bistros keine konstante Frequentierung stattfand. Allerdings lagen die Umsätze in den meisten Mensen im Wintersemester fast auf dem Niveau der Zeit vor der Pandemie.

Auch die Umstellung des Preissystems soll zur Ergebnisverbesserung beitragen.
Der Unterschied zwischen den beiden Preissystemen liegt darin, dass zuvor die Menüpreise gedeckelt waren, und somit die Kosten des Wareneinsatzes keine ausreichende Berücksichtigung finden konnten, wohingegen jetzt mit den tatsächlichen Preisen der Artikel kalkuliert werden kann. Dadurch sind einige Komponenten teurer, andere günstiger geworden. Ein Nebeneffekt, der sich bereits jetzt abzeichnet, ist die Verringerung von Essensabfällen durch die Möglichkeit, die Speisen individuell zusammenzustellen.
Das Ziel, den studentischen Gästen qualitativ hochwertige Speisen zu bezahlbaren Preisen anzubieten, ist und bleibt eine der Leitlinien der Unternehmenspolitik des Studierendenwerks. Neben den Bestrebungen, täglich eine attraktive Auswahl für alle Ernährungsformen anbieten zu können, ist die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten fester Bestandteil unserer Speiseplanung. Den allgemein zu verzeichnenden Essenstrend hin zu mehr vegetarischen und veganen Gerichten wurde mit der Neueröffnung des ersten rein vegetarischen / veganen Verpflegungsbetriebs im Hier & Jetzt Rechnung getragen.

Das Studierendenwerk Münster wird alles unternehmen, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvollen Verpflegungsziele auch in den nächsten Jahren zu erreichen und weiterhin eigene Prozesse optimieren sowie kontinuierlich weiteres Einsparpotenzial erarbeiten.

Studentisches Wohnen

Im Bereich des Studentischen Wohnens blieb die Nachfrage weiterhin hoch. Mit 5.390 Wohnplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk in diesem Marktsegment ein bedeutender Anbieter in Münster.
In enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster versucht das Studierendenwerk die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohnraum für Studierende zu meistern. Die Kräfte aller Beteiligten werden im Arbeitskreis Studentisches Wohnen zusammengeführt.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden dringend notwendige Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung umgesetzt sowie Investitionen nach Maßgabe des Investitionsplans, wie beispielsweise die Erneuerung der Fassade am Rudolf-Harbig-Weg IV oder die Umstellung auf Unterflurcontainer am Horstmarer Landweg 250-262, durchgeführt. Trotz dieser vielfältigen Aktivitäten und der weiteren Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen:
Trotz erfolgreich durchgeführter Modernisierungen in den vergangenen Jahren besteht langfristig weiterer Investitionsbedarf im hohen zweistelligen Millionenbereich.
Auch wenn die bestehenden Wohnraumförderbestimmungen in NRW durch das angekündigte Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen“ in 2022 für das Jahr 2023 deutlich verbessert wurden, besteht in Münster weiterhin die Problematik der geringen Anzahl an verfügbaren Grundstücken verbunden mit den hohen Baukosten. Dennoch verfolgt das Studierendenwerk Münster weiterhin das Ziel, neuen und preiswerten Wohnraum in Münster für die Studierenden zu schaffen. Konkret soll im Jahr 2023 die Planung einer Nachverdichtung am Standort Gescherweg 70-84 mit rd. 200 Plätzen starten.
Zudem sollen die Wohnanlagen am Standort Wilhelmskamp und am Gescherweg 50-64 saniert werden. Der Start der Maßnahme ist ab 2023 vorgesehen und sie soll bis 2026 abgeschlossen sein.
Die monatliche Miete für einen Wohnplatz lag im Jahr 2022 zwischen 199,69 € und 600,63 €. Die Mieterlöse im Berichtsjahr beliefen sich auf 18.653 T€ (Vj. 17.288 T€). Die Steigerung resultiert aus der Vollvermietung der nach Sanierung wieder voll bezugsfertigen Wohnanlage Gescherweg sowie der Anpassung der Betriebskosten in der Mietkalkulation.
Das Wohnen in einer Wohnanlage ist für ausländische Studierende die beliebteste Wohnform. Die Wohneinheiten des Studierendenwerks wurden zu 23,9% (Vj. 23,5%) an ausländische Studierende vermietet.

Soziales

Das Studierendenwerk unterstützt die Internationalisierung der Hochschulen. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen des Studienaufenthalts für die Gäste aus dem Ausland zu verbessern. Um den oben angesprochenen Rahmenbedingung gerecht zu werden wurde der Fachbereich Soziales im Jahr 2022 neu aufgestellt und personell aufgestockt.
Im Bereich der Ausbildungsförderung ist die Zahl der geförderten Studierenden um 6,3 % gestiegen. Damit erhielten 15,58 % der Studierenden in Münster Ausbildungsförderung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in 2022 12,0 % weniger BAföG-Anträge bearbeitet (2022: 9.056/ 2021: 10.291). Dieser Rückgang kann durch den stattfindenden Generationswechsel in der BAföG-Abteilung erklärt werden und wird sich in den folgenden Jahren wieder ausgleichen.
In NRW wird für die BAföG-Kostenerstattung eine „Fallpauschalen-Regelung“ angewandt. Diese Finanzierungsform löst zusätzlichen Finanzbedarf aus. Eine verbesserte Fallpauschale wurde seit dem Jahr 2013 mit dem Land NRW verhandelt und wird bis heute fortgeführt. Die Aufwandserstattung durch das Land NRW im Jahr 2022 belief sich auf 2.058T€. Die Inanspruchnahme von Daka-Krediten hat sich beim BAföG-Amt Münster von 43 auf 32 Anträge verringert. Es konnten Leistungen in Höhe von 174 T€ (Vj. 230 T€) durch die Daka überwiesen werden. Grund dafür ist weiterhin, dass wegen der Pandemie auch in diesem Bereich die persönlichen Sprechzeiten ab März 2020 eingestellt wurden, Neukredite jedoch persönlich abgeschlossen und im Beisein eines Vertriebspartners unterschrieben werden müssen.

Coronavirus (SARS-CoV-2)-Pandemie

Das Studierendenwerk Münster hatte am 05.03.2020 einen internen Krisenstab mit den Führungskräften aus allen Bereichen gegründet. Aufgrund der sukzessiven Lockerungen der Corona-Einschränkungen im Berichtsjahr, wurden die Themen rund um Corona nicht mehr im großen Krisenstab besprochen, sondern bei Bedarf in der wöchentlichen Führungskräftebesprechung thematisiert.
Um den Umsatzrückgang zu kompensieren, hat das Land NRW den Studierendenwerken in NRW für das Jahr 2022 weitere Hilfen zur Verfügung gestellt. Das Studierendenwerk Münster erhielt im Berichtsjahr 657,6 T€ Landeshilfen, welche voraussichtlich nach der Endabrechnung an das Land NRW größtenteils zurückgezahlt werden müssen, da die coronabedingten Verluste im gastronomischen Bereich durch die positiven Abweichungen bei den Mieterlösen ggü. der Planung 2022 im Bereich studentisches Wohnen nahezu kompensiert werden.
Zudem wurden den Studierenden weiterhin Mittel aus Notfallfonds durch die Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK) angeboten.
Im Jahr 2022 gab es für den Bereich Studentisches Wohnen keine spürbaren Auswirkungen durch die Corona-Pandemie. Die Auslastung in den Wohnanlagen ist weiterhin stabil und liegt bei nahezu 100%.

Krieg in der Ukraine

Am 24.02.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen und damit die Sicherheitsordnung in Europa massiv verändert. Dieser Krieg hat enorme wirtschaftliche Auswirkungen für fast alle Unternehmen in Deutschland und der EU. Für das Studierendenwerk Münster bedeutet der Krieg und die damit verbundene Energiepreissteigerung ein künftiges Risiko von erhöhten Zahlungen an die Energieversorger. Die massiv gestiegenen Energiekosten im Berichtsjahr hatten aufgrund von bestehenden Energieverträgen für 2022 noch keine erheblichen Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Die Verträge für Erdgas und Fernwärme sind zum Ende des Berichtsjahres ausgelaufen und mussten neu abgeschlossen werden. Die Konditionen in den neuen Energieverträgen haben sich im Vergleich zu den alten Konditionen deutlich erhöht und werden im Jahr 2023 durch die Energiepreisbremse abgefedert. Um die Studierenden zeitnah zu sensibilisieren, wurde vom Deutschen Studentenwerk in Verbindung mit allen anderen Studierendenwerken in Deutschland im Berichtsjahr eine Kampagne mit dem Namen „Flip the Switch“ gestartet. Die Studierenden haben viele Informationen und Tipps zum Energiesparen erhalten. Somit konnten neben technischen Einstellungen in den Wohnanlagen auch durch das Verbraucherverhalten die Verbräuche reduziert werden. Parallel wurden in einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe Energie zahlreiche weitere Vorschläge zum Energiesparen erarbeitet und umgesetzt. So wurden bspw. die Raumtemperatur gesenkt, Duschköpfe ausgetauscht, Leuchtmittel ausgetauscht und vieles mehr.
In den Gastronomischen Einrichtungen machen sich die erhöhten Einkaufspreise von fast allen Produkten bemerkbar. Zudem können keine Preisgarantien von den Lieferanten mehr gegeben werden. Diese Unwägbarkeiten erschweren die Kalkulationen enorm. Hier wurde vom Studierendenwerk bereits reagiert und der Speiseplan so umgestellt, dass Zutaten mit erheblichen Preissteigerungen vom Speiseplan gestrichen wurden. Im Berichtsjahr wurde an einem optimierten Speiseplan gearbeitet, damit die Studierenden weiterhin zu fairen Preisen in den gastronomischen Einrichtungen essen können. Da die Dauer und die weiteren Auswirkungen des Kriegs noch nicht abzuschätzen sind, wird das Studierendenwerk Münster den weiteren Verlauf beobachten und zeitnah auf die Entwicklungen reagieren.
Positiv hervorzuheben ist die schnelle Bereitschaft vom Land NRW für eine Kompensation von gestiegenen Wareneinsätzen sowie Energiekosten. Das Studierendenwerk Münster ist weiterhin zuversichtlich, dass es die kommenden Herausforderungen überstehen wird.

Schlussbetrachtung:

Im Jahr 2022 hat das Studierendenwerk Münster sein 100-jähriges Jubiläum begangen – das war natürlich ein Anlass zum Feiern, aber auch ein Grund zum bewussten Innehalten. Nicht nur heute, sondern auch in vergangenen Zeiten musste sich unser Studierendenwerk bleibenden, aber auch immer wieder neuen Herausforderungen stellen, die es erfolgreich bewältigte. Dies macht Mut, dass das Studierendenwerk auch die Folgen von Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs überwinden wird.
Gegründet in der schwierigen Zeit nach dem Ersten Weltkrieg als studentische Selbsthilfeorganisation in Münster wurde die „Studentenhilfe“ nach einem kurzen Aufschwung in der NS-Zeit gleichgeschaltet. Mit den steigenden Studierendenzahlen ab der Wirtschaftswunderzeit entfaltete der nun als „Studentenwerk“ firmierende Verein bis in die 70er Jahre wieder umfangreiche Aktivitäten. 1974 wurde dann angesichts der gestiegenen Anforderungen der Verein in eine AöR umgewandelt, die sich seit 2015 „Studierendenwerk Münster“ nennt.
Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass eine Organisation so lange besteht. Wo dies der Fall ist, deutet es darauf hin, dass es einen echten Bedarf an ihren Leistungen gibt. Dass dies weiterhin der Fall ist, zeigt auch dieser Bericht zum Jahr 2022. Sein 100-jähriges Bestehen ist für das Studierendenwerk Münster deshalb Mahnung und Ansporn, seinen Auftrag – den Dienst für die Studierenden – auch künftig ernst zu nehmen, entsprechend dem Jubiläumsmotto: „Wir für Euch“.

Die – aktuellen und früheren – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerks haben durch wechselnde Zeiten gemeinsam dafür gesorgt, dass sich die Studierenden stets auf den guten Service des Studierendenwerkes verlassen konnten. Dass Münster heute eine attraktive und lebendige Studentenstadt ist, ist auch ihr Verdienst. Daneben haben viele Wegbegleiter mitgeholfen, das Studierendenwerk Münster zu dem zu machen, was es heute ist: eine in der Hochschulstadt Münster nicht wegzudenkende Institution.
Das Studierendenwerk Münster steht fest an der Seite der Studierenden, ob es um Wohnen, Essen oder Soziales geht. In der rückblickend oft schönsten Zeit des Lebens vermittelt das Studierendenwerk die notwendige Sicherheit. Dieser Zweck ist zeitlos und wird auch noch weit über das 100-jährige Jubiläum hinaus von Bedeutung sein.

Münster, den 05. Mai 2023
Studierendenwerk Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts –
gez. Dr. Christoph Holtwisch
(Geschäftsführer)

Das Studierendenwerk Münster in Zahlen

Allgemeine Angaben 2020 2021 2022 22 zu 21
Zahl der Studierenden (WS)  60.192  59.549  60.284 1,2%
·    Westfälische Wilhelms-Universität  44.489 43.737 44.628 2,0%
·    Fachhochschule 14.325 14.423 14.218 -1,4%
·    Kunstakademie 349 358 346 -3,4%
·    Katholische Hochschule NRW Abt. Münster 1.029 1.031 1.092 5,9%
         
Sozialbeitrag ab Wintersemester in € 99,34 99.34 99,34 0,0%
Sozialbeiträge in T€ 11.519,6 11.383,2 11.395,3 0,1%
         
Bilanzsumme in T€ 247.207,6 246.217,0 235.391,3 -4,4%
         
Personalaufwand in T€ 19.899,1 19.068,7 22.730,7 19,2%
Zahl der Beschäftigten (nach HGB) 578,5 557,0 557,0 0,0%
         
Erwirtschaftete Erträge in T€ 20.247,4 21.506,1 27.587,6 28,3%
         
Verpflegung und sonstige Verkäufe        
Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) 572.091 591.423 1.378.228 133,0%
Preis der Mensaessen (Studierende) in € 0,95 bis 8,00 0,95 bis 8,00 1,10 bis 8,00  
Umsatzerlöse in T€ 2.602,2 2.471,4 6.186,8 150,3%
·    Umsatzerlöse Mensen in T€ 1.771,6 1.829,6 4.464,2 144,0%
·    Umsatzerlöse Bistros in T€ 572,5 417,3 1.207,8 189,4%
·    Umsatzerlöse Cafés in T€ 110,8 89,8 174,4 94,2%
·    Umsatzerlöse Automatenbewirtschaftung in T€ 73,4 50,9 97,9 92,3%
·    Umsatzerlöse Übrige in T€ 73,9 83,8 242,5 189,4%
         
Studentisches Wohnen        
Zahl der Wohnheimplätze 5.075 5.394 5.390 -0,1%
Monatliche Miete für einen Wohnplatz in € 174,71 – 606,58 174,71 – 606,58 199,69 – 600,63  
Mieterlöse in T€ 15.660,0 17.289,0 18.653,0 7,9%
         
Ausbildungsförderung        
Zahl der bearbeiteten Anträge 9.174 10.291 9.056 -12,0%
Zahl der geförderten Studierenden 8.906 9.465 9.395 -0,7%
Quote der geförderten Studierenden in % 14,80 15,89 15,58 -1,9%
Ausgezahlte Förderungsmittel in T€ 43.474,2 46.969,9 49.914,6 6,3%
Gewährte DAKA-Darlehen in T€ 287 230 174 -24,3%
         
Kindertagesstätten        
Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ 48 48 48 0,0%
Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ (ab 01.10.07) 60 56 50 -10,7%
Betreuungsplätze „Zwergenstübchen“ (ab 26.09.07) 12 11 11 0,0%
Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS in T€ 2.0489 2.058,1 2.048,8 -0,5%

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die Belange der Studierenden der

  • Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU)
  • Fachhochschule Münster (FH)
  • Kunstakademie Münster
  • Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster
    zuständig.

Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2022/2023 wie folgt entwickelt:

 

Einrichtung WS 22/23 WS 22/21 WS 20/21
Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) 44.628 43.737 44.489
Fachhochschule Münster (FH) 14.218 14.423 14.325
Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) 1.092 1.031 1.029
Kunstakademie Münster 346 358 349
Summe 60.284 59.549 60.192

 

Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der WWU, FH, Katholischen Hochschule und Kunstakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierendenwerksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistungen für zwei weitere Hochschulen. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Philosophisch-Theologische Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine erbracht werden, stehen jedoch keine Einnahmen gemäß der Beitragsordnung gegenüber.

Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfelder:

  • Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen
  • Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum
  • Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewährung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten.

Weitere Aufgaben sind bspw. die Betreuung von Kindern für grundsätzlich studierende Eltern sowie die Erbringung von vielseitigen Angeboten an Studierende durch die Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).

Organe

Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Beginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe:

  • den Verwaltungsrat
  • den Geschäftsführer

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG zusammen aus:

  • vier Studierenden der Hochschulen in Münster
  • einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster
  • zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster
  • einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet
  • einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Münster.

Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein.
Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zuständig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsführers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen zuständig. Er hat ferner die Tätigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen, zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und der Wirtschaftsführung zu achten.

In der Amtsperiode 2021-2023 wurden insgesamt 9 Verwaltungsratssitzungen gehalten.
Im Kalenderjahr 2022 waren es vier Verwaltungsratssitzungen.

Wesentliche Beschlüsse, die in den Verwaltungsratssitzungen gefasst wurden:

  • Umsetzung einer Parkplatzbewirtschaftung an den Wohnanlagen
  • Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat
  • Beschlussfassungen Wirtschaftsplan / Jahresabschluss / Anpassungen Untersatzungen: Kinderbetreuung, Studierendenwohnheime, Verpflegungsbetriebe

Auf der Homepage des Studierendenwerks Münster wird ein Jahresbericht Verwaltungsrat veröffentlicht, der über wesentlichen Themen, die in dem Gremium beraten wurden, informiert.

Studierende
Fabian Bremer Vorsitzender WWU Münster
Paula Kutz ab 01.06.2022 WWU Münster
Sopie Kiko ab 01.10.2020 bis 31.05.2022 WWU Münster
Matthias Lehmann WWU Münster
Studierendenvertreter für den Studierendenrat des DSW
Benjamin Meyer zur Alten Borgloh
ab 01.10.2020 bis 31.08.2022
FH Münster
Marc Wiegand ab 11.11.2022 FH Münster
Andere Hochschulangehörige
Dipl.-Kfm. Guido Brebaum FH Münster
Bedienstete des Studierendenwerks MS
Markus Becker Bedienstetenvertreter
Cathrin Fahrig Bedienstetenvertreterin
Andere Person
Dana Jacob Leiterin „Die Brücke“
Mitglied des Rektorats oder des
Präsidiums einer Hochschule
Prof. Dr. Regina Jucks bis 30.09.2022 WWU Münster
Prof. Dr. Michael Quante ab 01.10.2022 stv. Vorsitzender WWU Münster

Veröffentlichung gemäß
§ 17 Korruptions­bekämpfungsgesetz

Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NRW – in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sind danach verpflichtet, Auskunft zu geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleich­baren Gremien.

Die Veröffentlichung der persönlichen Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsführung gem. §17 KorruptionsbG erfolgt auf unserer Homepage.

Aufgaben
Geschäftsführung

Der Geschäftsführer leitet gemäß § 9 StWG das Studierendenwerk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist der Vorgesetzte der Angestellten des Studierendenwerks Münster.

Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisieren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt.