3.000 Studierende mit Kind brauchen in Münster möglichst flexible und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung.
In 2022 feierten acht Beschäftigte ihr 25jähriges, sieben ihr 30jähriges, zwei ihr 35jähriges und zwei ihr 40jähriges Dienstjubiläum.
Das Jahr nach Corona
Nachdem zum Wintersemester 2021/2022 auch all diejenigen Beschäftigten, die sich pandemiebedingt noch in Kurzarbeit befanden, wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren konnten, ging auch für die Abteilung Organisation, Personal und Recht der normale Arbeitsalltag weiter. Schwerpunkte waren hierbei:
Tariferhöhung Sozial- und Erziehungsdienst 2022
Die Tarifeinigung im Sozial– und Erziehungsdienst musste umgesetzt werden, d.h.
- die monatliche SuE-Zulage i.H.v. 130,00 € monatlich für die Beschäftigten der Kindertages-einrichtungen festzusetzen,
- die Verfahrensweise zur Beantragung von Regenerationstagen (2 zusätzliche Arbeitstage Arbeitsbefreiung jährlich unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts) festzulegen, sowie
- die Organisation der Umwandlungstage (Möglichkeit der Beschäftigten, Arbeitsentgelt bis zu einem Umfang, der einem bzw. zwei Arbeitstagen entspricht, im Verhältnis 1:1 in Zeit umzuwandeln) in das digitale Zeiterfassungsprogramm vorzunehmen.
JobRad
Mit dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Studierendenwerke in NRW in Verbindung mit dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst war der Weg für das Fahrradleasing für die Beschäftigten des Studierendenwerks frei. Seit 01.09.2022 ist es nun für unsere Beschäftigten möglich, Fahrradleasing auch für den privaten Gebrauch eines Fahrrades im Wege der Entgeltumwandlung nutzen zu können.
Beschäftigte können das Fahrradleasing auch für den privaten Gebrauch eines Fahrrades im Wege der Entgeltumwandlung nutzen.
Energiepreispauschale
Die von der Bundesregierung im Rahmen des Entlastungspakets beschlossenen 300,00 € Einmalzahlung wurden im September an alle Beschäftigten ausgezahlt.
JobTicket
Das Studierendenwerk Münster hat im Jahr 2022 als ökologisch verantwortungsvolles Unternehmen mit den Stadtwerken Münster einen neuen JobTicket-Vertrag abgeschlossen. Seit 1. Oktober 2022 zahlt das Studierendenwerk einen Arbeitgeberzuschuss von 16 € an jeden JobTicket-Nutzer. Zusätzlich gewähren die Stadtwerke Münster einen Rabatt von 9 €. Die Abonnenten haben somit einen Preisvorteil von 25 €, was viele Beschäftigte zum Wechsel auf Bus und Bahn animiert hat.
Ausbildung
Im Jahresverlauf standen insgesamt 14 Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis. Die fünf Auszubildenden, die ihre Ausbildung in diesem Jahr beendet haben, wurden nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung ins Arbeitsverhältnis übernommen. Einer Auszubildenden wurde der Wechsel in eine Teilzeitausbildung ermöglicht.
Ausbildungsberuf | Im Jahresverlauf | Erfolgreich beendet |
---|---|---|
Kauffrau/-mann für Büromanagement | 6 | 2 |
Fachfrau/-mann für Systemgastronomie | 3 | — |
Fachpraktiker/in Küche | — | — |
Kauffrau/-mann für Hotelmanagement | 3 | 2 |
Erzieher/in (PiA) | 2 | 1 |
Eine hausinterne Feier im Beisein der Ausbilder und des Geschäftsführers zu den erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen inkl. der Zeugnisübergabe fand im August statt. Erwähnenswert ist, dass eine Auszubildende zur Hotelkauffrau ihre Ausbildung mit „sehr gut“ abgeschlossen hat und am 09.11.2022 darüber hinaus durch die Industrie- und Handelskammer bei der „Ehrung der Besten“ bedacht wurde.
Im August fand zum Ausbildungsbeginn eine Neuordnung der Berufsbilder im gastgewerblichen Bereich statt. Neben der Namensänderung von „Hotelkauffrau/Hotelkaufmann“ zu „Kauffrau/Kaufmann für Hotelmanagement“ gab es sowohl in diesem Ausbildungsberuf als auch in dem zur „Fachfrau/zum Fachmann für Systemgastronomie“ Änderungen im Ausbildungsrahmenplan. Diese wurden in die praktische Ausbildung im Studierendenwerk Münster übertragen.
Ausbildungsbetreuung
In diesem Jahr konnte auch wieder der sogenannte Willkommenstag für die neuen Auszubildenden stattfinden. Dabei konnten alle Berufsfelder von Kita über Büro und Hotel bis zur Gastronomie abgedeckt werden. Dies war insofern sehr erfreulich, da wegen Corona der Kontakt zu den Schulen zwei Jahre ruhte. Anfang September lernten die neuen Auszubildenden in lockerer Atmosphäre dann über einen ganzen Tag verteilt die „älteren“ Auszubildenden kennen. Der Tag begann mit einem gemeinsamen Frühstück, gefolgt von Teamspielen. Den Abschluss bildete der gemeinsame Besuch in einem „Escape room“.
Ausbildungsmarketing
Da es sich auch weiterhin schwierig gestaltet, Auszubildende zu gewinnen, setzt das Studierendenwerk weiterhin zur Marketingstrategie auf die Präsenz in Online-Portalen, die studierendenwerkseigenen Facebook- und Instagram-Seiten, sowie auf Berufsorientierungs- oder Jobmessen in Münster und Umgebung.
Neben zahlreichen einzelnen Praktika, die wir in den verschiedenen Bereichen des Studierendenwerks ermöglichen, konnten wir uns auch wieder an beiden Durchläufen des Projektes KAOA („Kein Abschluss ohne Anschluss“) der Schulen in Münster beteiligen.
Zudem konnte die Schulkooperation mit der Mathilde-Anneke-Gesamtschule in Münster gefestigt werden. Der Hauswirtschaftskurs der 8. Klasse besuchte im März das Studierendenwerk, um durch drei Auszubildende mehr über die gastronomischen Ausbildungsberufe zu erfahren. Zudem besuchten unsere Auszubildenden die Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse, um die Ausbildung im Studierendenwerk vorzustellen.
Beruf und Familie
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist seit langem ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik. Das Studierendenwerk ist seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert. Am 21.06.2022 fand online die offizielle Verleihung des 5. Zertifikats an das Studierendenwerk Münster statt. Im Berichtsjahr konnte nach der langen Pandemiepause erstmals seit 2019 u.a. wieder der beliebte Familienausflug für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit oder ohne Familie stattfinden. Dieses Mal ging es im Mai mit zwei Bussen zum Erlebniszoo nach Emmen in den Niederlanden, den viele Beschäftigte zu einem Sonderpreis genießen konnten.
Personalentwicklung
Auch im Bereich der Personalentwicklung erfolgten verschiedene Projekte und Maßnahmen, u.a.:
- Strategieentwicklung
In mehreren Workshops erarbeitete die obere Führungsebene, teilweise mit Unterstützung einer Unternehmensberatung, eine Strategie für das Studierendenwerk Münster. - Teamentwicklung
In 2022 wurden erste Prozesse einer Teamentwicklung, u.a. in einer Mensa, gestartet - Weiterbildung
Entwicklungsgespräche nehmen im Studierendenwerk immer stärker zu. Sowohl Kolleginnen und Kollegen aus den oberen als auch unteren Führungsebenen suchen vermehrt Kontakt zu OPR, um sich Wege für die Beschäftigten aufzeigen zu lassen. Im Bereich der gastronomischen Einrichtungen wurden dazu bereits erste Grundsteine gelegt. - Inhouse-Schulung „Kompakttraining zu den Führungsleitlinien des Studierendenwerks“
Sowohl im April als auch im August fand ein Workshop für Führungskräfte aller Hierarchieebenen zur Umsetzung der Führungsleitlinien in den Führungsalltag statt. - Digitale Personalakte
Nachdem bereits im letzten Jahr das digitale Bewerbermanagement erfolgreich im Studierendenwerk umgesetzt werden konnte, erfolgte zur Vorbereitung des Projektes der „Umsetzung der digitalen Personalakte“ ein erster Austausch mit dem Akademischen Förderungswerk in Bochum, um sich Vor- und Nachteile der dort geführten digitalen Personalakte aufzeigen zu lassen.
OPR in Zahlen
Das Studierendenwerk Münster beschäftigte zum 31.12.2022 557 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Auszubildende und Jahrespraktikantinnen und -praktikanten sowie die Geschäftsführung). Davon waren 234 vollzeit- und 323 teilzeitbeschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug zum Bilanzstichtag 553,75 (ohne Auszubildende, Jahrespraktikantinnen und -praktikanten sowie die Geschäftsführung).
Die Zahl der genehmigten Stellen in 2022 gliedert sich wie folgt auf:
Geschäftsführung | 36,326 |
FB Soziales | 72,731 |
FB Gastronomische Einrichtungen | 229,405 |
FB Studentisches Wohnen | 30,762 |
FB Gebäudemanagement | 80,801 |
FB Zentrale Dienste | 27,584 |
GESAMT | 477,609 |
Altersstruktur
(Angaben in %)
Durchschnittsalter: 48 Jahre
Alter von bis | gesamt % | männl. % | weibl. % |
---|---|---|---|
16 bis 20 | 1,00 | 0,33 | 0,67 |
21 bis 25 | 4,66 | 1,33 | 3,33 |
26 bis 30 | 5,99 | 1,50 | 4,49 |
31 bis 35 | 5,82 | 1,66 | 4,16 |
36 bis 40 | 8,65 | 3,33 | 5,32 |
41 bis 45 | 10,98 | 3,33 | 7,65 |
46 bis 50 | 11,65 | 3,33 | 8,32 |
50 bis 55 | 19,13 | 5,49 | 13,64 |
56 bis 60 | 20,63 | 5,49 | 15,14 |
61 bis 65 | 11,15 | 3,83 | 7,32 |
66 ++ | 0,33 | 0,00 | 0,33 |
100,00 | 29,62 | 70,38 |
Betriebszugehörigkeit
(Angaben in %)
Im Durchschnitt sind die Beschäftigten seit 15 Jahren im Unternehmen. In 2022 feierten 8 Beschäftigte ihr 25jähriges, 7 ihr 30jähriges, 2 ihr 35jähriges und 2 ihr 40jähriges Dienstjubiläum.
Beschäftigungszeit | gesamt % | männl. % | weibl. % |
---|---|---|---|
00 bis 05 Jahren | 26,79 | 8,99 | 17,80 |
06 bis 10 Jahren | 16,31 | 4,49 | 11,81 |
11 bis 15 Jahren | 17,14 | 4,33 | 12,81 |
16 bis 20 Jahren | 8,99 | 2,66 | 6,32 |
21 bis 25 Jahren | 12,98 | 3,66 | 9,32 |
26 bis 30 Jahren | 6,82 | 2,66 | 4,16 |
31 bis 35 Jahren | 4,83 | 1,16 | 3,66 |
36 bis 40 Jahren | 4,33 | 1,33 | 3,00 |
41 bis 45 Jahren | 1,83 | 0,33 | 1,50 |
100 | 29,62 | 70,38 |
Erfüllung der Beschäftigungspflicht
Beim Studierendenwerk Münster waren am 31.12.2022 insgesamt 45 Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beschäftigt. Auf die Pflichtzahl waren 34 Schwerbehinderte anzurechnen. Der Umfang der Beschäftigungspflicht betrug im Berichtsjahr durchschnittlich 23 Schwerbehinderte. Das Studierendenwerk Münster hat somit seine Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter mit einer Quote von 7,63 % erneut über den Auflagen des Gesetzes (5 %) erfüllt.
Personalrat
Im Geschäftsjahr 2022 trat der Personalrat in Erledigung seiner Aufgaben zu 47 Sitzungen zusammen. Im Berichtsjahr konnte nach der Corona-Pandemie wieder eine Personalversammlung durchgeführt werden.
Die Aufwendungen für die Tätigkeit des Personalrats betrugen im Geschäftsjahr 2022 rund 223,8 T€ (Vorjahr 245,0 T€). In diesem Betrag sind die anteiligen Personalkosten, die durch die Teilnahme der nicht freigestellten Personalratsmitglieder an den Sitzungen, an Lehrgängen u.a. entstanden sind, nicht enthalten.
Im Jahr 2020 wurde ein neuer Personalrat gemäß LPVG NRW gewählt.
Der Personalrat des Studierendenwerks Münster setzt sich, seit dem 01.07. 2020, wie folgt zusammen:
11 gemeinsame Vertreterinnen und Vertreter für die Beschäftigten des Studierendenwerks Münster
- Herr Becker (Vorsitzender)
- Herr Priggen (1. stellv. Vorsitzender)
- Herr Jäger (2. stellv. Vorsitzender)
- Herr Körük (3. stellv. Vorsitzender)
- Herr Lüttecke
- Frau Schäfer
- Herr Garcia
- Frau Hüwe
- Herr Overwaul
- Frau Garcia
- Frau Till
Besondere Themen, die der Personalrat im Jahr 2022 begleitet hat:
- Umsetzung des neuen Organigramms
- Änderung der Essenspreise für Beschäftigte des Studierendenwerks Münster
- Einführung des Notfallmanagements
- Einführungen und Anschaffungen von verschiedenen Sotwareprogrammen
- Einführung der neuen Mitarbeiter-App „Erika“
- Anschaffung und Einführung einer neuen elektronischen Schließanlage
- Änderungen von Räumlichkeiten, z.B. Umzug der Verwaltung GE
- Gespräche mit den Fraktionen im Landtag zur Finanzierung der Studierendenwerke in der Pandemie, Anhörung im Nachtragshaushalt des Landes NRW
- Die Teilnahme an Arbeitskreisen im Bereich Gesundheitsmanagement und Familienfreundlichkeit sowie Ausbildung im Studierendenwerk Münster
- Unterstützung und Begleitung von Beschäftigten in schwierigen Lebens- und Arbeitssituationen
Wie in jedem Jahr wurden auch wieder Gespräche mit den Personalräten bundesweit geführt, und zwar in den Themenbereichen: Corona (Umgang mit den Folgen der Pandemie), Gestaltung der Studierendenwerke und deren Aufgaben in der Zukunft, Erhöhung der allgemeinen Zuschüsse durch das Land und Mittel aus den Fallpauschalen im Amt für Ausbildungsförderung sowie Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern in den Studierendenwerken und Umgang mit Personal- und Arbeitskräftemangel.
Gleichstellung
Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) dient der Umsetzung des Verfassungsauftrages zur tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann, der im Grundgesetz (GG) Artikel 3 verankert ist. Im engen inhaltlichen Zusammenhang damit steht das Ziel der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, das vor allem in den Regelungen zur familiengerechten Arbeits- und Teilzeit sowie zur Beurlaubung umgesetzt wurde. Eine Zielvorgabe des LGG ist der Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Demnach besteht Handlungsbedarf, sobald die Frauenquote einer Entgeltgruppe unter 50 % liegt.
Das Studierendenwerk Münster zählte zum Jahresende 2022 insgesamt 580 Beschäftigte (einschließlich beurlaubte Bedienstete). Die Eingruppierung der Beschäftigten erfolgt nach dem Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes sowie dem TVÖD für Sozial- und Erziehungsdienst.
Frauenanteil im gesamten Studierendenwerk
Der Frauenanteil aller Beschäftigten im Studierendenwerk Münster lag bei 70%. Die meisten Frauen (245) – 60% aller weiblichen Beschäftigten des Studierendenwerks Münster – arbeiteten in den Entgeltgruppen 1-3. In diesen Entgeltgruppen lag die Frauenquote bei 85 %. Auch in den Entgeltgruppen 7, 8, S8a, S9, 9a, 9b, 9c, 10, 11, 12, 13, 14 und S13 war die Frauenquote erfüllt. Handlungsbedarf besteht in den Entgeltgruppen 4, 5 und 6.
Frauenanteil im gesamten Studierendenwerk
Insgesamt nutzte über die Hälfte der Beschäftigten (327) die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Hiervon waren 90 % Frauen (295). In den Entgeltgruppen 1-3 arbeiteten über 87 % der Beschäftigten in Teilzeit. Der Anteil an Teilzeitbeschäftigung in den darüber liegenden Entgeltgruppen lag bei ungefähr 27 %.