I. Grundlagen des Unternehmens
Das Studierendenwerk Münster AöR ist ein gemeinnütziges Unternehmen und erbringt auf Grundlage des Gesetzes über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen (StWG NRW) für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereichs Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Das Studierendenwerk Münster ist für die Studierenden der Universität Münster, der Fachhochschule Münster, der Kunstakademie Münster und der Katholischen Hochschule NRW (Abteilung Münster) zuständig.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Wirtschaftsbericht
1. Wirtschaftliche Lage
Das Studierendenwerk Münster hat drei Haupteinnahmequellen:
a) Erwirtschaftete Einnahmen aus der Hochschulgastronomie und dem Studentischen Wohnen (Wohnraumvermietung)
b) Sozialbeiträge von Studierenden
c) Zuschüsse: Festbetrag des Landes NRW, Kostenerstattung nach dem BAföG sowie die Betriebskostenzuschüsse für die Kindertagesstätten
2. Geschäftsverlauf und Lage
Das Jahr 2024 war neben der nationalen Wirtschaftslage weiterhin durch die weltpolitische Situation, insbesondere durch den anhaltenden Ukraine-Krieg und den Nahost-Konflikt, beeinflusst. Konsequenzen zeigten sich vor allem hinsichtlich steigender Energiepreise und Aufwendungen für Wareneinsätze.
Im Bereich der gastronomischen Einrichtungen stabilisierte sich die Nachfrage kontinuierlich, auch im Vorjahresvergleich, und erreichte gemessen an den getätigten Transaktionen dennoch nur ein Niveau von rund 77 % des „Vor-Corona-Zeitraums“ aus dem Jahr 2019. Bedingt durch ein nachhaltig gesteigertes Angebot der digitalisierten Lehre und den Standortspezifika in Münster, beispielsweise eine dezentrale Infrastruktur, ist davon auszugehen, dass diese Gründe eine dauerhafte Auswirkung auf die Gästezahlen haben.
Dennoch haben sich die gastronomischen Umsatzerlöse positiv entwickelt und erreichten aufgrund der in den letzten Jahren erfolgten Preisanpassungen in 2024 erstmalig wieder die Verkaufserlöse aus dem Jahr 2019. Im direkten Vorjahresvergleich erhöhten sich die Umsatzerlöse im Bereich der Hochschulgastronomie um rd. 1,1 Mio. Euro (+14,1%). Dies ist teilweise ebenfalls auf die Anpassung des Preissystems zurückzuführen, das eine flexible Reaktion auf die gestiegenen Kosten des Wareneinsatzes ermöglicht.
Die Zahl der Studierenden zum Wintersemester 2024/2025 verzeichnet einen Rückgang von 57.776 auf 56.792 (-984) im Vergleich zum Wintersemester 2023/2024.
Im Bereich des studentischen Wohnens bleibt die hohe Nachfrage weiterhin stabil und ist somit von der Auswirkung der moderat rückläufigen Anzahl der Studierenden am Standort Münster und Steinfurt nur rudimentär betroffen. Für die Mehrheit der Wohnanlagen wird eine Pauschalmiete erhoben, die alle 2 Jahre an die aktuellen und prognostizierten Aufwendungen angepasst wird. Im Mai 2024 wurde die Pauschalmiete für alle relevanten Wohnanlagen angepasst, sodass das Studierendenwerk Münster in diesem Bereich kostendeckend vermieten kann. Die Umstellung der noch verbleibenden Wohnanlagen mit Spitzabrechnung ist für das Jahr 2025 und 2028 geplant. Mit 5.356 Wohnanlagenplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk Münster in diesem Marktsegment ein bedeutender Anbieter. In enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster versucht das Studierendenwerk Münster die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohnraum für Studierende zu meistern. Das Angebot von Notunterkünften für Studierende, die bei Vorlesungsbeginn noch keine Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben, musste in 2024 weiter offeriert werden. Hier konnte der Standard durch Maßnahmen, die der Schaffung von mehr Privatsphäre dienen, optimiert werden.
Auch im Geschäftsjahr 2024 wurden sowohl notwendige Maßnahmen der Instandsetzung sowie Investitionen nach Maßgabe des Investitionsplans umgesetzt. Beispielsweise sind Reparaturen der Gebäudeleittechnik in der Wohnanlage Wilhelmskamp durchgeführt worden. Die dringend benötigte Sanierung der Küchen und der Gemeinschaftsräume in der Wohnanlage Wilhelmskamp hat in 2024 begonnen und wird in den Folgejahren fortgesetzt. Fachgerechte Fassadenreinigungen, als Alternative zu einem Neuanstrich, erfolgten in 2024 an weiteren Wohnanlagen und werden auch in 2025 ein Bestandteil der Instandhaltung sein. Für die Wohnanlage Gescherweg II wurde der Planungsprozess für die Sanierung im Bestand finalisiert. Mit dem Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz ist beispielweise eine Dachsanierung, die Erneuerung der Fenster, die Installation einer Photovoltaikanlage und die Erneuerung der Heizungsanlage geplant. Die Umsetzung soll im kommenden Jahr 2025 starten.
Die Nachverdichtung am Standort Gescherweg ist ebenfalls noch in der Planungsphase. Es werden zwei Baukörper entstehen, die neuen Wohnraum für 190 Studierende schaffen. Die entsprechenden Förderanträge wurden in 2024 fristgerecht gestellt.
Weiterer Wohnraum konnte durch die Umnutzung des Verkaufsraums des ehemaligen Kiosks im Rudolf-Harbig-Weg 55-61 geschaffen werden. Durch die Umnutzung können ab 2025 vier weitere Wohnheimplätze an Studierende vergeben werden.
Dringend benötigte Sanierungen für die Mensa am Aasee und Mensa am Ring sind seit Ende 2024 in der Planungsphase und sollen in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Die Inbetriebnahme der Mensa Hüffer-Campus ist zum Sommersemester 2026 geplant. Diese zusätzliche gastronomische Einrichtung wird in Phasen temporärer Schließzeiten im Zusammenhang von Sanierungen einen Teil der Versorgung für die Studierenden auffangen können.
In 2024 stand das Studierendenwerk Münster im Bereich der Kindertageseinrichtungen vor weiteren Herausforderungen, da für die Kita Tausendfüßler voraussichtlich ein neuer Standort gesucht und ein Neubau geplant werden muss. Die Maßnahmen befanden sich in 2024 in Planung und Abstimmung mit der Stadt Münster.
In allen Bereichen des Studierendenwerks Münster wurde die Umsetzung des neuen Energieeffizienzgesetzes eingeleitet.
3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
a) Ertragslage
Das operative Geschäft erholt sich weiterhin nach der „Corona-Krise“ gut, dies zeigt sich auch im Berichtsjahr 2024. Die Umsatzerlöse des Studierendenwerks Münster steigen von 29.896,9 T€ im Vorjahr um 2.057,6 T€ auf 31.954,5 T€. Davon verzeichnen die gastronomischen Einrichtungen eine Steigerung der Umsatzerlöse von 8.136,6 T€ im Vorjahr auf 9.283,4 T€ (Veränderung + 1.146,8 T€).
Ebenfalls entfiel auf den Bereich des studentischen Wohnens ein Anstieg der Umsatzerlöse von 18.840,9 T€ auf 19.646,1 T€ (Veränderung + 805,2 T€). Dieser ist bedingt durch die Anpassung der Mieten ab Mai 2024.
Die Einnahmen aus den Sozialbeiträgen stiegen aufgrund einer Sozialbeitragserhöhung zum Wintersemester 2023 trotz eines Rückganges der Studierendenzahlen von 11.844,9 T€ im Vorjahr auf 13.201,4 T€ (+ 1.356,5 T€).
Für den laufenden Geschäftsbetrieb erhielt das Studierendenwerk Münster einen allgemeinen Zuschuss für 2024 i. H. v. 4.619,5 T€. Dieser ist im Vergleich zum Vorjahr um 363,6 T€ gesunken.
Die Zuschüsse für die BAföG–Bearbeitung erhöhten sich um 318,0 T€ auf 2.255,2 T€ und die Zuschüsse für die Kindertagesstätten stiegen um 170,4 T€ auf 2.215,1 T€. Neben der Anpassungsdynamik durch das KiBiz ergab sich die Erhöhung jeweils durch einen freiwilligen Zuschuss und Überbrückungshilfen der Stadt Münster für die Kita Chamäleon und die Kita Tausendfüßler in 2024 i. H. v. insgesamt 92 T€.
Die Personalkosten sind im Vergleich zu 2023 um 1.965,1 T€ gestiegen auf 25.414,0 T€. Dies begründet sich u. a. durch die im Jahr 2023 beschlossene Tariferhöhung, die sich in 2024 ganzjährig auswirkt. Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgte von Juni 2023 bis einschließlich Februar 2024 und war steuer- und abgabenfrei.
Der Aufwand für den Bezug von Lebensmitteln erhöhte sich im Berichtsjahr 2024 um 334,0 T€ auf 4.420,9 T€, die Energiekosten sind um rd. 364 T€ auf 5.139 T€ gestiegen, unter anderem durch den Wegfall der Energiepreisbremse. Die Studierendenwerke haben die Studierenden zum Thema Energiesparen durch die Aktion „Flip the Switch“ sensibilisiert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Wesentlichen durch die vermehrte Umsetzung konsumtiver Maßnahmen aus dem Investitionsplan von 4.392,8 T€ im Jahr 2023 um 2.293,2 T€ auf 6.686,0 T€.
Die Erträge aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens erhöhten sich um 59 T€ auf 182 T€. Durch die Anlage der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsreserven in bspw. Tages- und Termingelder ergaben sich Erträge in Höhe von 1.243,4 T€ (+902,7 T€).
Im Gegensatz dazu haben sich die Zinsen und ähnliche Aufwendungen um 55 T€ verringert auf 1.344,9 T€.
Der Jahresüberschuss hat sich im Jahr 2024 mit 3.391,2 T€ im Vergleich zum Vorjahr um rund 693,9 T€ verringert. Der erwirtschaftete Jahresüberschuss weicht um rund 4.711,4 T€ stark vom Wirtschaftsplan ab. Diese starke Abweichung zum Wirtschaftsplan resultiert beispielsweise aus den folgenden Sachverhalten:
Die Umsatzerlöse lagen insgesamt deutlich über dem Planwert. Obwohl die Umsetzung der geplanten Mieterhöhung sich aufgrund von Personalengpässen um einen Monat verzögerte, konnten im Gegensatz dazu die Umsatzerlöse im Verpflegungsbereich deutlicher gesteigert werden als erwartet. Auch die sonstigen Umsatzerlöse lagen über der Sollgröße, da beispielsweise die Erträge aus der Veranstaltung „DSW-Mensatagung“ zum Zeitpunkt der Planung nicht belastbar berücksichtigt werden konnten. Die Erträge aus Zuschüssen entwickelten sich durch Sonderzuweisungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen sowie durch eine deutliche Erhöhung des Zuschusses im Bereich der Ausbildungsförderung positiver. Weitere Gründe lagen in den gegenüber der Prognose weniger stark gestiegenen Energie- und Personalaufwendungen. Die deutlich höheren Erträge aus Zinsen aus kurzfristigen Geldanlagen resultierten aus einer höheren Liquidität, die sich unter anderem aus nicht getätigten Investitionen ergab. In diesem Zusammenhang war überwiegend eine zeitliche Verschiebung die Ursache, beispielsweise erfolgt die Erneuerung der Spültechnik in der Mensa da Vinci (Plan: 250 T€) im Jahr 2025 und 50 % des Budgets für den E-Check für alle Liegenschaften (Plan: 500 T€) wurde ebenfalls in das Jahr 2025 übertragen. In Einzelfällen ist die Umsetzung einer Investition auch in Zukunft nicht realisierbar. Beispiel hierfür ist der für 2024 geplante Kauf eines Hotels. Diese Immobile sollte in Wohnraum für Studierende umgestaltet werden. Der gebotene Kaufpreis des Studierendenwerks Münster wurde vom Eigentümer nicht akzeptiert. Allein durch diese Entwicklung ergab sich eine Abweichung des Investitionsvolumens in Höhe von rd. 3,25 Mio. Euro.
b) Finanzlage
Als gemeinnützige Organisation finanzieren sich die Studierendenwerke durch die Beiträge der Studierenden sowie die staatlichen Zuschüsse. Diese finanziellen Mittel werden effektiv zur Unterstützung und Förderung der Studierenden eingesetzt.
Daraus resultiert, dass die Finanzlage der Studierendenwerke unter anderem von der Anzahl der Studierenden abhängig ist und von der Nachfrage nach den Angeboten des jeweiligen Studierendenwerks. Daher ist sowohl effektives und nachhaltiges Wirtschaften als auch eine ständige Anpassung der bestehenden Angebote an den Bedürfnissen der Studierenden im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten vonnöten.
Verbindlichkeiten wurden fristgerecht beglichen und Forderungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele vereinnahmt.
Die Finanzlage des Studierendenwerks Münster kann zurzeit als entspannt betrachtet werden, obwohl die liquiden Mittel im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind von 26.390,9 T€ auf 22.360,5 T€. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass die Wertpapiere im Finanzanlagevermögen um 5 Mio. Euro zulasten der liquiden Mittel aufgestockt wurden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten vermindern sich um rd. 3.646 T€ auf 84.953,4 T€, wobei 80,8 % eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren, 14,9 % eine Laufzeit zwischen 1 -5 Jahren und nur 4,3 % eine Laufzeit bis zu einem Jahr haben.
c) Vermögenslage
Das Vermögen des Studierendenwerks Münster hat sich im Geschäftsjahr 2024 vermindert. Die Bilanzsumme beträgt zum Bilanzstichtag 233.171,2 T€ (im Vorjahr 236.622,8 T€).
Die Struktur des kurz- und langfristig gebundenen Vermögens und der Verbindlichkeiten war stabil. Die Quote des Anlagevermögens in Relation zur Bilanzsumme beträgt 89,5 % (Vorjahr 87,2 %), die Quote der Verbindlichkeiten (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) zur Bilanzsumme beträgt 41,3 % (Vorjahr 42,2 %).
4. Finanzielle Steuerungsinstrumente
Die Liquidität des Studierendenwerks Münster wird monatlich durch Soll-/Ist-Vergleiche überwacht, analysiert und gesteuert. Durch die regelmäßige Durchführung dieser Vergleiche lassen sich Abweichungen schnell erkennen und die Liquiditätsplanung entsprechend anpassen. Besonders bei negativen Entwicklungen können so rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Im Jahr 2024 war dies jedoch nicht notwendig.
5. Gesamtaussage
Die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln des Studierendenwerks Münster sind zunehmend herausfordernder geworden – verstärkt durch die langfristigen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die anhaltenden Folgen des Ukraine-Kriegs und des Nahost-Konflikts. Diese Herausforderungen werden noch weiter verschärft, da trotz der anhaltenden Krisen die Festbetragszuschüsse des Landes NRW in den vergangenen Jahren nicht in einem ausreichenden Umfang erhöht wurden und es zudem keine Sonderzuschüsse für das Jahr 2024 seitens des Landes gab. Das Land Nordrhein-Westfalen muss seiner Verantwortung gegenüber den Studierendenwerken gerecht werden und sie in dieser fordernden Zeit nachhaltig unterstützen.
Zudem beeinflusst die fortschreitende Digitalisierung der Hochschulen maßgeblich die Anzahl der Studierenden, die physisch regelmäßig die Infrastruktur des Studierendenwerks Münster vor Ort nutzen. Daraus ergeben sich insbesondere Konsequenzen für die Nachfragesituation der Hochschulgastronomie.
Die Wirtschaftlichkeit des Studierendenwerks wird beeinflusst durch stetige Kostensteigerungen wie zum Beispiel im Bereich der Personalkosten (anstehende Tarifsteigerungen), hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf in den Wohnanlagen sowie in den gastronomischen Einrichtungen im Eigenbestand. Für das Studierendenwerk Münster besteht gegenüber anderen Studierendenwerken die Besonderheit, dass sich die großen Mensen im Eigentum des Studierendenwerks Münster und nicht bspw. im Eigentum der Hochschulen oder des BLB befinden und sich dadurch ein vermehrter eigener Instandhaltungs- und Sanierungsaufwand ergibt. Einen hohen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit hat des Weiteren die Entwicklung der Energie- und Rohstoffpreise, bei denen auch zukünftig von Steigerungen auszugehen ist.
Besonders die gastronomischen Einrichtungen sind durch die hohen Personalkosten und die steigenden Lebensmittel- und Energiekosten belastet und gefordert. Im Jahr 2025 wird der gastronomische Bereich der Studierendenwerke in NRW im Rahmen einer externen Datenerhebung eines Beratungsunternehmens und des Landes NRW analysiert, um ggf. Optimierungsvorschläge für die bestehende Organisation und Konzepte im Verpflegungssektor zu entwickeln. Eine solche Organisationsuntersuchung hat im Jahr 2024 für alle Studierendenwerke NRWs bereits auf allgemeiner Ebene zur Analyse der Organisationsstruktur und Aufgaben der Studierendenwerke stattgefunden. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung sind noch ausstehend.
Im Bereich des studentischen Wohnens zeigten sich in erster Linie Folgen des Ukraine-Krieges hinsichtlich der Energiekostensteigerung. Daraus resultierte letztlich eine deutliche Anpassung der Warmmieten zum Mai 2024. Dennoch ist die Nachfrage konstant hoch, die Belegungsquote liegt durchgehend bei rund 99 %.
Dank einer auf kaufmännische Vorsicht ausgerichteten Geschäftspolitik ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks Münster gesichert. Dies gewährleistet, dass künftige notwendige Investitionen sowie unvorhergesehene Herausforderungen bewältigt werden können.
Der Sanierungsstau der letzten Jahre wird kleinschrittig abgebaut. Hierzu werden im Investitionsplan die Investitionen in Prioritäten von 1 (wichtig) bis 3 (nicht so wichtig) eingeteilt. Vorwiegend wurden die Investitionen der Priorität 1 in 2024 umgesetzt.
Der Geschäftsverlauf des Jahres 2024 verdeutlicht, dass es den Beschäftigten des Studierendenwerks Münster trotz anhaltender externer Herausforderungen gelungen ist, zahlreiche Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Mit großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft setzten sie sich zum Wohle der über 55.000 Studierenden in den Hochschulregionen Münster und Steinfurt ein.
III. Prognosebericht
Im Jahr 2025 wird der Ukraine-Krieg weiterhin eine wirtschaftliche Belastung für die Gesamtwirtschaft und damit nachfolgend für das Studierendenwerk Münster darstellen. Eine dauerhafte friedliche Lösung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar. Es ist davon auszugehen, dass sowohl die Energiepreise als auch die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe weiterhin steigen. Daneben sorgt auch die aktuelle Zollpolitik des amerikanischen Präsidenten Donald Trump für wirtschaftliche Unsicherheiten und mögliche negative Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und letztendlich auch für neue Herausforderungen beim Studierendenwerk Münster.
Aus dem im November 2024 erstellten Wirtschaftsplan 2025 ergibt sich ein negatives geplantes Jahresergebnis von rd. -302 T€. Neben den bereits erwähnten und kalkulierten Preisanpassungen, geht das Studierendenwerk ebenfalls von steigenden Personalkosten aus. Eine Tariflohnsteigerung in Höhe von 3 % wurde berücksichtigt. Steigende Löhne und Gehälter führen zu einem dauerhaften Anstieg der Personalkosten. Ein vorausschauendes und konsequentes Personalmanagement ist in allen Bereichen des Studierendenwerks unerlässlich. Es erfordert eine präzise, zukunftsorientierte Planung, insbesondere im Hinblick auf den Fachkräftemangel, anstehende Ruhestände und die eigene Nachwuchsausbildung. Ergänzt wird dies durch notwendige Prozessoptimierungen und strukturelle Anpassungen.
Die vakanten Positionen der Fachbereichsleitung Gastronomische Einrichtungen und der Abteilungsleitung Studienfinanzierung werden zum April 2025 neu besetzt.
Im Bereich des Studentischen Wohnens ist nicht mit einem erhöhten Leerstand zu rechnen. Der Standort Münster ist attraktiv, so dass auch nach den im Jahr 2024 vorgenommenen notwendigen Mietpreisanpassungen die Nachfrage nach Wohnraum deutlich das Angebot übersteigt. Da sich die Erhöhung der Pauschalmieten in 2025 ganzjährig auswirkt, ist in diesem Bereich ein Anstieg der Mieterlöse zu erwarten.
Das Studierendenwerk Münster geht auch für das kommende Jahr von einer weiter leicht sinkenden Studierendenzahl aus.
Als Folge ergeben sich moderat sinkende Erlöse aus Sozialbeiträgen, da keine Sozialbeitragserhöhung angedacht ist. Im Planansatz wird für 2025 eine durchschnittliche Studierendenzahl von 54.900 (Ist 2024 = 55.576) angenommen.
Im Jahr 2026 entfällt aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 ein Abiturjahrgang, wodurch mit einem Rückgang der Einschreibungen von Erstsemestern gerechnet wird. Da der Studienstandort Münster jedoch weiterhin als attraktiv gilt, geht das Studierendenwerk Münster davon aus, dass die Studierendenzahl zum Wintersemester 2025/2026 lediglich moderat zurückgeht. Die Prognose geht von einer Verminderung in Höhe von 2.000 Personen im Vergleich zum Vorjahres-Wintersemester aus.
IV. Chancen- und Risikobericht
1. Risikobericht
a) Branchenspezifisch
Langfristig ist infolge des demografischen Wandels mit einem weiteren Rückgang der Studierendenzahlen zu rechnen. Zudem verändert die fortschreitende Digitalisierung zunehmend den Alltag der Studierenden – insbesondere in Bezug auf ihre Präsenz an den Hochschulen. Diese Entwicklung erfordert eine kritische Auseinandersetzung, insbesondere im Bereich der Hochschulgastronomie. Hier ist ein sensibler Umgang gefragt, um gezielt Strategien zu entwickeln, mit denen die Servicebereiche zukunftsorientiert ausgerichtet und angepasst werden können.
Zum bereits genannten branchenspezifischen Risiko kommt der bundesweit spürbare Fachkräftemangel hinzu. Es wird immer herausfordernder, gut ausgebildete Fachkräfte zu finden und diese langfristig ans Unternehmen zu binden. Besonders im öffentlichen Dienst gestaltet sich die Gewinnung von qualifizierten Beschäftigten zunehmend schwierig, da das starre Tarifsystem Gehälter bietet, die oft unter dem aktuellen Marktniveau liegen. Eine zentrale Aufgabe der Studierendenwerke wird es daher künftig sein, dem Fachkräftemangel durch gezielte Prozessoptimierungen, den Einsatz moderner Führungsinstrumente und die Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Unternehmenskultur aktiv entgegenzuwirken.
Auf die tarifliche Entlohnung besteht seitens des Studierendenwerks Münster kein unmittelbarer Einfluss. Solange die Tarifparteien und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW keine neue Perspektive im Hinblick auf eine leistungsgerechtere Vergütung einnehmen, wird die Besetzung von Fach- und Führungspositionen mit qualifiziertem Personal auch künftig eine große Herausforderung bleiben. Umso wichtiger ist es, den Fokus verstärkt auf die eigene Ausbildung sowie auf gezielte Personalentwicklung zu legen – unterstützt durch den gezielten Einsatz von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz.
b) Ertragsorientierte Risiken
Eine deutliche Steigerung der Erträge aus Zuschüssen ist unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage des Bundes und der Länder in den kommenden Jahren zweifelhaft. Zusätzlich ist von rückläufigen Studierendenzahlen auszugehen, so dass auch die Einnahmen durch die Sozialbeiträge sinken werden.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit im Bereich der Hochschulgastronomie langfristig die Einnahmen zu sichern und zu steigern. Hier sollten neue Angebote entwickelt und bestehende Angebote geprüft und ggf. angepasst werden.
Daneben ist das Wohnangebot für Studierende weiterhin kostendeckend zu kalkulieren. Falls zeitkritische Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Wohnanlagen mittel- bis langfristig nicht umgesetzt werden, kann es zu steigenden Leerständen an einigen Standorten kommen. Dies führt wiederum zu rückläufigen Mieterlösen.
Internationale Kriege, Krisenherde und politische Unwägbarkeiten bergen mittelbar ein bedeutendes Risiko für die Ertragslage des Studierendenwerks Münster. Die Preisentwicklung für Waren, Energieversorgung und Investitionen inklusive möglicher Finanzierungskosten ist tendenziell steigend.
Vertraglich vereinbarte Preisbindungen beispielsweise mit energetischen Versorgungsunternehmen sind zeitlich begrenzt und müssen engagiert neu verhandelt werden. Ebenso erfolgt durch die befristete Gültigkeit des Tarifvertrags aus dem Jahr 2023 ein weiterer Anstieg der Personalkosten. Zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich aus den aktuell geführten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst eine Erhöhung von gut 3 %.
Damit in Zukunft effizientes Wirtschaften flächendeckend möglich wird, müssen Strukturen und Prozesse im Studierendenwerk Münster weiter überprüft und optimiert werden.
c) Finanzwirtschaftliche Risiken
Die Liquiditätslage ist im Augenblick noch stabil, wird sich aber in den nächsten Jahren angespannter zeigen, da das Studierendenwerk Münster vor großen Herausforderungen im Bereich der Investitionen steht. Die verfügbaren Mittel müssen gezielt eingesetzt werden.
Der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf im Bereich des studentischen Wohnens sowie der erhebliche Investitionsstau in den beiden Großmensen, die sich im Eigentum befinden, lässt sich ohne Unterstützung durch das Land NRW oder andere Fördermittelgeber nicht bewältigen. Es ist daher unerlässlich, gezielt zu prüfen, inwiefern Förderprogramme von Bund und Land in Anspruch genommen werden können, um den finanziellen Aufwand abzufedern. Der wirtschaftliche Betrieb der Wohnanlagen, auch nach Abschluss notwendiger Maßnahmen, ist zwingend sicherzustellen.
Angesichts steigender Personal-, Investitions- und Nebenkosten einerseits sowie tendenziell rückläufiger Einnahmen aus Sozialbeiträgen, Umsatzerlösen und gleichbleibenden Landeszuschüssen andererseits, ist es mittelfristig bis langfristig notwendig, Strategien zur Kostensenkung und zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots zu entwickeln. Das Studierendenwerk Münster erarbeitet diese Strategien in internen Arbeitsgruppen, in denen Optimierungspotenziale systematisch analysiert und entsprechende Maßnahmen geprüft werden.
Die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt – insbesondere in Bezug auf das Zinsniveau – sollten weiterhin aufmerksam beobachtet werden.
2. Chancen
Das Studierendenwerk Münster wird weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, um flexibel auf die vielfältigen und sich wandelnden Bedürfnisse der Studierenden einzugehen. Die kontinuierliche Optimierung des Dienstleistungsangebots bleibt dabei ein zentrales Unternehmensziel.
Zudem zeigt sich das Studierendenwerk Münster offen für die Erschließung neuer Einnahmequellen und Handlungsfelder im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags – vorausgesetzt, sie versprechen wirtschaftlichen Erfolg oder ermöglichen eine wirtschaftlich vertretbare Erweiterung des bestehenden Angebots.
3. Gesamtaussage
Der zukünftige Fortbestand des Studierendenwerks Münster mit seinen derzeitigen Angeboten wird unter anderem davon abhängen, inwieweit das Land Nordrhein-Westfalen seiner Verantwortung nachkommt und bereit ist, einen deutlich höheren Beitrag zur Finanzierung der Studierendenwerke im Land zu leisten.
Ein vorausschauendes Controlling sowie die kontinuierliche Überprüfung und Optimierung von Prozessen zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung sind dabei unerlässlich. Besonders die mittelfristige Investitionsplanung stellt in diesem Zusammenhang ein zentrales Steuerungsinstrument dar.
Der Fachkräftemangel sowie das hohe Durchschnittsalter der Beschäftigten machen verstärkte Anstrengungen in der Ausbildung notwendig. Darüber hinaus sind eine Ausweitung der Weiterbildungsangebote für das bestehende Personal, gezielte Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie eine Stärkung der Unternehmenskultur erforderlich, um langfristig handlungsfähig und attraktiv als Arbeitgeber zu bleiben.
In den Servicebereichen ist es erforderlich, den Personalbedarf, den Personaleinsatz sowie die eingesetzte Technik sowohl quantitativ als auch qualitativ weiterzuentwickeln und optimal aufeinander abzustimmen.
In Zeiten der Digitalisierung mit Cloud-Lösungen und des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) ist die Sicherstellung sowie Weiterentwicklung der IT-Sicherheit ein weiteres zentrales Thema. Dies gilt in Bezug auf die Hard- und Software sowie auf die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Thema Nachhaltigkeit wird mit den Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen und auch das Studierendenwerk Münster wird seinen Fokus als sozialer Dienstleister mehr auf die Regionalität, gesunde Ernährung, Energiesparsamkeit und weitere nachhaltige Aspekte legen.
Im Interesse der Studierenden wird das Studierendenwerk Münster auch künftig eine zurückhaltende Preispolitik verfolgen – soweit dies unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vertretbar ist.
V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen grundlegend Forderungen, Verbindlichkeiten, Guthaben bei Kreditinstituten, Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente. Forderungsausfälle bei den Mieten sind durch die eingerichteten Konzepte zum Forderungsmanagement und der Vertragsgestaltung der Mietverträge die Ausnahme. Die Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt.
Im Finanzmanagement verfolgt das Studierendenwerk Münster eine strikt konservative Risikopolitik und verzichtet bewusst auf risikobehaftete Anlageformen. Bei erkennbaren Ausfall- oder Bonitätsrisiken finanzieller Vermögenswerte werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur weiteren Risikominimierung ist ein effektives Debitoren-Management etabliert.
Zur Sicherung von Zinsrisiken aus zukünftigen variabel verzinslichen Darlehen (Grundgeschäfte) wurden im November 2011 Zinsswaps – mit Laufzeiten die bis in das Jahr 2051 reichen – in einem Umfang von € 37,3 Mio. abgeschlossen (Sicherungsgeschäfte). Durch die Zinsswaps werden vierteljährlich die variablen Zahlungsströme des 3M-Euribor in fixe Zahlungsströme von 3,33 % p. a. umgewandelt. Eine vorzeitige Veräußerung der Zinsswaps ist nicht beabsichtigt.
Schlussbetrachtung
Das Studierendenwerk Münster steht den Studierenden in allen Bereichen zur Seite – sei es bei der Verpflegung, der Unterkunft oder sozialen Angelegenheiten. In einer Zeit, die rückblickend oft als die schönste des Lebens gilt, sorgt das Studierendenwerk für die nötige Sicherheit. Dieser Auftrag ist von bleibender Bedeutung und wird auch in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle spielen.
Münster, den 26. Mai 2025
Studierendenwerk Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts –
gez. Dr. Christoph Holtwisch
(Geschäftsführer)
Das Studierendenwerk Münster in Zahlen
Allgemeine Angaben | 2024 | 2023 | 2022 |
---|---|---|---|
Zahl der Studierenden (WS) | 56.792 | 57.776 | 60.284 |
· Universität Münster | 41.972 | 42.484 | 44.628 |
· FH Münster | 13.366 | 13.769 | 14.218 |
· Kunstakademie | 369 | 363 | 346 |
· Katholische Hochschule NRW Abt. Münster | 1.085 | 1.160 | 1.092 |
Sozialbeitrag ab Wintersemester in € | 120 | 120 | 99.34 |
Sozialbeiträge in T€ | 13.201,4 | 11.844,9 | 11.395,3 |
Bilanzsumme in T€ | 233.171,2 | 236.622,8 | 235.391,3 |
Personalaufwand in T€ | 25.413,9 | 23.448,9 | 22.730,7 |
Zahl der Beschäftigten (nach HGB) | 557 | 550 | 557 |
Verpflegung und sonstige Verkäufe | |||
Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) | 1.999.783 | 1.826.659 | 1.378.228 |
Preis der Mensaessen (Studierende) in € | 1,10 bis 8,00 | 1,10 bis 8,00 | 1,10 bis 8,00 |
Umsatzerlöse in T€ | 9.283 | 8.136,6 | 6.186,8 |
· Umsatzerlöse Mensen in T€ | 6.536 | 5.745,1 | 4.464,2 |
· Umsatzerlöse Bistros in T€ | 2.084 | 1.832,3 | 1.207,8 |
· Umsatzerlöse Cafés in T€ | 237 | 162,3 | 174,4 |
· Umsatzerlöse Automatenbewirtschaftung in T€ | 161 | 134,8 | 97,9 |
· Umsatzerlöse Übrige in T€ | 265 | 262,1 | 242,5 |
Studentisches Wohnen | |||
Zahl der Wohnplätze | 5.356 | 5.363 | 5.390 |
Monatliche Miete für einen Wohnplatz in € | 191,59-600,63 | 184,99-606,58 | 184,99-606,58 |
Mieterlöse in T€ | 19.646,0 | 18.841,0 | 18.653,0 |
Ausbildungsförderung | |||
Zahl der geförderten Studierenden | 8.158 | 10.094 | 9.395 |
Quote der geförderten Studierenden in % | 14,4 | 17,47 | 15,58 |
Ausgezahlte Förderungsmittel in T€ | 52.394 | 62.012,3 | 49.914,6 |
Kindertagesstätten | |||
Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.24) | 48 | 50 | 48 |
Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.24) | 70 | 70 | 60 |
Betreuungsplätze „Zwergenstübchen“ (Angebotene Plätze bis zur Schließung der Notbetreuung 31.7.24) | 10 | 10 | 11 |
Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS in T€ | 2.215,0 | 2.044,7 | 2.048,8 |
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die Belange der Studierenden der
- Universität Münster
- Fachhochschule Münster (FH)
- Kunstakademie Münster
- Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster
zuständig.
Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2024/2025 wie folgt entwickelt:
Einrichtung | WS 24/25 | WS 23/24 | WS 22/23 |
---|---|---|---|
Universität Münster | 41.972 | 42.484 | 44.628 |
Fachhochschule Münster (FH) | 13.366 | 13.769 | 14.218 |
Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) | 1.085 | 1.160 | 1.092 |
Kunstakademie Münster | 369 | 363 | 346 |
Summe | 56.792 | 57.776 | 60.284 |
Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der Universität Münster, FH, Katholischen Hochschule und Kunstakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierendenwerksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistungen für zwei weitere Hochschulen. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Philosophisch-Theologische Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine erbracht werden, stehen jedoch keine Einnahmen gemäß der Beitragsordnung gegenüber.
Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfelder:
- Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen
- Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum
- Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewährung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten.
Weitere Aufgaben sind bspw. die Betreuung von Kindern für grundsätzlich studierende Eltern sowie die Erbringung von vielseitigen Angeboten an Studierende durch die Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).
Organe
Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Beginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe:
- den Verwaltungsrat
- den Geschäftsführer
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG zusammen aus:
- vier Studierenden der Hochschulen in Münster
- einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster
- zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster
- einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet
- einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Münster.
Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein.
Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zuständig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsführers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen zuständig. Er hat ferner die Tätigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen, zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und der Wirtschaftsführung zu achten.
Veröffentlichung gemäß
§ 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NRW – in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sind danach verpflichtet, Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Veröffentlichung der persönlichen Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsführung gem. § 17 KorruptionsbG erfolgt auf unserer Homepage.
Aufgaben
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer leitet gemäß § 9 StWG das Studierendenwerk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist der Vorgesetzte der Angestellten des Studierendenwerks Münster.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisieren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt.