Liebe Leserinnen und Leser,
das Studierendenwerk Münster erbringt seine Dienstleistungen zurzeit für gut 58.000 Studierende. Mit der Wahrnehmung seiner zahlreichen und bedeutenden sozialen Aufgaben ist das Studierendenwerk ein wichtiger Partner für die Hochschulen in ihrem Bemühen, bei zunehmendem Wettbewerb Studierende für die Wissen-schaftsstandorte Münster und Steinfurt zu interessieren. Die Qualität, in der das Studierendenwerk Münster seine vielfältigen Aufgaben in den Kernbereichen Wohnen, Verpflegung, Studienfinanzierung, Beratung und Kinder-betreuung sowie auf weiteren Geschäftsfeldern bewältigt, steigert nicht nur die Attraktivität der Hochschul-landschaft, sondern auch die des Standortes Münster und der gesamten Region Münsterland.
Für die Region begeistern
Das Studierendenwerk wirkt mit, wenn es darum geht, die rund 58.000 Studierenden für die Studienstandorte Münster und Steinfurt zu begeistern. Es hat dadurch einen großen Anteil an allen damit verbundenen positiven Effekten für die Region. Dies gilt insbesondere in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht. Es sei an dieser Stelle nur die Kaufkraft erwähnt, die die Studierenden in Münster einbringen.
Die oben genannten Aufgaben bewältigt das Studierendenwerk zum Bilanzstichtag (31.12.2023) mit 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ohne Auszubildende [7] und Geschäftsführer). Das Studierendenwerk nimmt mit einer Bilanzsumme von rund 236,6 Mio.€ und seinen Beschäftigten eine wesentliche Rolle als regionaler Arbeitgeber wahr. Dabei handelt es sich überwiegend um langfristige Arbeitsplätze mit äußerst geringer Fluktuation. Die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten liegt weit über dem gesetzlich geforderten Mindestmaß. Auch hier erfüllt das Studierendenwerk seine Aufgabe als sozialer Dienstleister und Arbeitgeber. Darüber hinaus ist das Studierendenwerk Münster seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert und arbeitet mit tatkräftiger Unterstützung vieler Mitarbeiter/- innen an der stetigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Studierendenwerk als sicherer Dienstleister und Arbeitgeber
Die Funktion des Studierendenwerks Münster als Dienstleister und als sicherer Arbeitgeber muss auch künftig gewahrt bleiben. Die geltenden Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe des Festbetrags-zuschusses für das laufende Geschäft bergen die Gefahr, dass die zur Verfügung gestellten Mittel von Jahr zu Jahr inflationsbereinigt geringer werden und somit kein Ausgleich von Kostensteigerungen insbesondere für Energie- und Tarifsteigerungen erfolgt. Erfreulicherweise wurde der Allgemeine Zuschuss im Haushaltsjahr 2023 für die Studierendenwerke in NRW um 3% erhöht. Jedoch wird diese ursprünglich auch für die Folgejahre anvisierte Regelerhöhung um jeweils 3% für 2024 aufgrund der angespannten Haushaltslage bereits wieder ausgesetzt.
Andererseits wurden im Jahr 2023 erneut einige gesonderte Fördertöpfe des Landes eingerichtet, um Preissteigerungen hinsichtlich der gestiegenen Kosten im Bereich Energieversorgung und des Wareneinsatzes in der Hochschulgastronomie abzufedern. Aus Sicht der Studierendenwerke ist jedoch aufgrund der zusätzlichen Kostenbelastungen insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine sowie des Nahostkonflikts und der damit verbundenen Inflation eine dauerhafte Anhebung der Landeszuschüsse dringend geboten. Dies ist auch notwendig, um die in den letzten Jahren entstandene Schere zwischen dem relativen Anstieg der Zuschüsse des Landes NRW und den weitaus stärker gestiegenen Sozialbeiträgen der Studierenden wieder zu schließen.
Ausbau von Leistungsangeboten
Das Studierendenwerk Münster erhebt seit dem Wintersemester 2023/24 einen Sozialbetrag in Höhe von 120,00€ (vorher 99,34€). Um zusätzliche Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, werden die Studierendenwerke weiterhin prüfen, ob sie ihr Leistungsangebot ausbauen und weitere Märkte im studentischen Umfeld erschließen können. Beispielsweise wurde im Berichtsjahr die Bewirtschaftung der Parkflächen an den Wohnanlagen über einen externen Dienstleister umgesetzt. Dagegen müssen defizitäre Angebote, soweit mit dem sozialen Auftrag vertretbar, zurückgefahren werden.
Eine in Münster besonders zu berücksichtigende Situation ist, dass das Studierendenwerk größtenteils Eigentümer seiner Immobilien im Bereich Verwaltung, Wohnanlagen und Großmensen ist, während andere Studierendenwerke ihre Einrichtungen in Gebäuden der Hochschulen oder des Landes (BLB) betreiben. Dementsprechend muss es für alle damit verbundenen Probleme, Risiken und vor allem für die investiven Maßnahmen und deren Auswirkungen (Darlehenstilgungen etc.) grundsätzlich ohne staatliche Hilfe eintreten. Während im Landeshaushalt die Mittel für den allgemeinen Zuschuss allein durch den Inflationseffekt geringer werden und parallel die Kostenbelastungen zunehmen, ist für die nächsten Jahre ein ausreichender Betrag für die zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerken für die Projektförderung, u.a. für anstehende große Themen wie bspw. Digitalisierung oder Klimaneutralität, wünschenswert.
Fokus auf Nachverdichtung
Darüber hinaus wird das Studierendenwerk in den nächsten Jahren auch weiterhin gefordert sein, erhebliche Mittel im mehrstelligen Millionenbereich in die eigenen Gebäude der Großmensen, aber auch in die Technik der entsprechenden gastronomischen Einrichtungen sowie im studentischen Wohnen einzusetzen. Zudem liegt ein besonderer Fokus auf der Schaffung neuen Wohnraums durch die Nachverdichtung auf eigenen Grundstücken. Das Studierendenwerk wird weiterhin gehalten sein, auch das übrige Leistungsangebot und die Organisationsabläufe permanent einer Prüfung zu unterziehen, um in Zukunft ein ausreichendes Jahresergebnis erzielen zu können.
Positives Jahresergebnis durch Sonderfaktoren
Das im Oktober 2021 neu erstellte Organigramm erfüllt die Anforderungen an optimierte Organisationsabläufe und verbesserte interne Kommunikationswege. Es wird kontinuierlich überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst. Beispielsweise wurde im Jahr 2023 die Schaffung einer Stabsstelle zum Nachhaltigkeitsmanage-ment beschlossen. Im Berichtsjahr wurde erneut an der strategischen Ausrichtung im Hinblick auf die Klärung relevanter Kernfragen im Studierendenwerk mit der Geschäftsführung, den Fachbereichsleitungen und den Abteilungsleitungen in mehreren Workshops gearbeitet. Aufgrund der Geschäftspolitik der kaufmännischen Vorsicht ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks stabil. Damit ist sichergestellt, dass zukünftige notwendige Investitionen und unvorhersehbare Situationen gemeistert werden können.
Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresergebnis von +4.085,1 T€ abgeschlossen. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieses positive Jahresergebnis durch zahlreiche, großenteils einmalige Sonderfaktoren, unter anderem einmalige Zuschüsse, Energiepreisbremsen etc. beeinflusst ist. Ohne das Engagement der Beschäftigten des Studierendenwerks wäre das Lösen vieler schwieriger Aufgaben vor dem Hintergrund des anhaltenden Kriegs in der Ukraine und des Nahost-Konflikts nicht gelungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nach wie vor mit ihrer Leistungsbereitschaft zum Wohle der rund 58.000 Studierenden im Münsteraner Hochschulbereich tätig.
Gastronomische Einrichtungen
Das Jahr 2023 war erstmalig seit 2019 nicht mehr von pandemiebedingten Einschränkungen nach dem Ausbruch von Corona beeinflusst. Die Umsatzentwicklung erreicht sukzessive wieder das Niveau der Zeit vor der Pandemie, allerdings ist diese Tendenz nicht um Preisanpassungen bereinigt. Auch die Umstellung des Preissystems hat zur Ergebnisverbesserung beigetragen, da flexibel auf Kostenentwicklungen hinsichtlich des Wareneinsatzes reagiert werden kann. Der Unterschied zwischen den beiden Preissystemen liegt darin, dass zuvor die Menüpreise gedeckelt waren und inzwischen mit tatsächlichen Preisen der Artikel kalkuliert werden kann. Dadurch sind einige Komponenten teurer, andere günstiger geworden. Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt ist die Verringerung von Essensabfällen durch die Möglichkeit, die Speisen individuell zusammenzustellen.
Das Ziel, den studentischen Gästen qualitativ hochwertige Speisen zu bezahlbaren Preisen anzubieten, ist und bleibt eine der Leitlinien der Unternehmenspolitik des Studierendenwerks. Neben den Bestrebungen, täglich eine attraktive Auswahl für alle Ernährungsformen anbieten zu können, ist die Verwendung von regionalen und saisonalen Produkten fester Bestandteil unserer Speiseplanung. Um dem allgemein zu verzeichnenden Essenstrend hin zu mehr vegetarischen und veganen Gerichten Rechnung zu tragen, bietet die Mensa Bispinghof nach der Wiedereröffnung ein rein vegetarisches/veganes Verpflegungsangebot an. Damit ist es die zweite Einrichtung, neben dem Hier und Jetzt, die dieses Ernährungskonzept konsequent umsetzt. Das Studierendenwerk Münster wird alles unternehmen, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvollen Verpflegungsziele auch in den nächsten Jahren zu erreichen. Weiterhin gilt es, eigene Prozesse zu optimieren sowie kontinuierlich weiteres Einsparpotenzial zu erkennen und zu nutzen.
Studentisches Wohnen
Im Bereich des studentischen Wohnens blieb die Nachfrage weiterhin hoch. Mit 5.363 Wohnplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk in diesem Marktsegment ein bedeutender Anbieter in Münster. In enger Zusammenarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster versucht das Studierendenwerk die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohnraum für Studierende zu meistern. Die Kräfte aller Beteiligten werden im Arbeitskreis Studentisches Wohnen zusammengeführt.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden dringend notwendige Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung umgesetzt sowie Investitionen nach Maßgabe des Investitionsplans. Beispielsweise wurde eine Fassadenreinigung am Stadtlohnweg, die Renovierung/Neumöblierung von Wohneinheiten im Zuge von Neubelegungen in der Wohnanlage am Gescherweg 50-64, die Umgestaltung des Außengeländes an der Boeselagerstraße oder die Umstellung auf Unterflurcontainer am Rudolf-Harbig-Weg durchgeführt. Trotz dieser vielfältigen Aktivitäten und der weiteren Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen: Trotz erfolgreich durchgeführter Modernisierungen in den vergangenen Jahren besteht langfristig weiterer Investitionsbedarf im hohen zweistelligen Millionenbereich.
Auch wenn das angekündigte Bund-Länder-Programm „Junges Wohnen” für das Jahr 2024 gegebenenfalls deutlich verbessert wird, besteht in Münster weiterhin die Problematik der geringen Anzahl an verfügbaren Grundstücken verbunden mit den gestiegenen Baukosten. Dennoch verfolgt das Studierendenwerk Münster weiterhin das Ziel, neuen und preiswerten Wohnraum in Münster für die Studierenden zu schaffen. Konkret soll im Jahr 2024 die bereits für 2023 angedachte Planung einer Nachverdichtung am Standort Gescherweg 70-84 mit rd. 200 Plätzen starten. Zudem sollen die Wohnanlagen am Standort Wilhelmskamp und am Gescherweg 50-64 saniert werden. Der Start der Maßnahmen ist ab 2024 vorgesehen und sie sollen bis 2027 abgeschlossen sein. Die monatliche Miete für einen Wohnplatz lag im Jahr 2023 zwischen 184,99€ und 606,58€. Die Mieterlöse im Berichtsjahr beliefen sich auf 18.841 T€ (Vj. 18.653 T€). Die Steigerung resultiert in erster Linie aus der rollierenden Mieterhöhung durch vereinbarte Staffelmieten einiger Wohnanlagen.Das Wohnen in einer Wohnanlage ist für ausländische Studierende die beliebteste Wohnform. Die Wohneinheiten des Studierendenwerks wurden zu 23,8% (Vj. 23,9%) an ausländische Studierende vermietet.
Soziales
Das Studierendenwerk unterstützt die Internationalisierung der Hochschulen. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen des Studienaufenthalts für die Gäste aus dem Ausland zu verbessern. Um den oben angesprochenen Rahmenbedingung gerecht zu werden, wurde der Fachbereich Soziales im Jahr 2022 neu aufgestellt und personell aufgestockt. Um Studierenden den Zugang zu den unterstützenden Hilfsangeboten und sozialen Angeboten/Projekten zu erleichtern, soll die aufsuchende Arbeit verstärkt Berücksichtigung finden. Im Bereich der Ausbildungsförderung ist die Zahl der geförderten Studierenden um 6,7 % gestiegen. Damit erhielten 17,47% der Studierenden in Münster Ausbildungsförderung. Im Vergleichzum Vorjahr wurden in 2023 13,2 % mehr BAföG-Anträge bearbeitet (2023: 10.253/ 2022: 9.056). Dadurch wurde der stattfindende Generationswechsel, der sich im Vorjahr mit einem deutlichen Rückgang bemerkbar machte, wie erwartet wieder ausgeglichen.
In NRW wird für die BAföG-Kostenerstattung eine „Fallpauschalen-Regelung” angewandt. Diese Finanzierungsform löst zusätzlichen Finanzbedarf aus. Die aktuelle Fallpauschale wurde im Jahr 2013 mit dem Land NRW verhandelt und wird bis heute fortgeführt. Die Aufwandserstattung durch das Land NRW im Jahr 2023 belief sich auf 1.937 T€ und reduzierte sich damit um rd. 121 T€ im Vergleich zum Vorjahr. Die Inanspruchnahme von Daka-Krediten hat sich beim BAföG-Amt Münster von 32 auf 24 Anträge verringert. Es konnten Leistungen in Höhe von 190 T€ (Vj. 174 T€) durch die Daka überwiesen werden.
Coronavirus / CoV-2-Pandemie
Um den Umsatzrückgang zu kompensieren, hatte das Land NRW den Studierendenwerken in NRW für das Jahr 2022 weitere Hilfen zur Verfügung gestellt. Das Studierendenwerk Münster erhielt im Berichtsjahr 657,6 T€ Landeshilfen. Diese mussten in 2023 nach der Endabrechnung anteilig in Höhe von rd. 265 T€ zurückgezahlt werden, da die coronabedingten Verluste im gastronomischen Bereich teilweise durch die positiven Abweichungen bei den Mieterlösen ggü. der Planung 2022 im Bereich studentisches Wohnen kompensiert wurden. Ein Teilbetrag in Höhe von rd. 392 T€ konnte nachweislich für den Umsatzrückgang in der Hochschulgastronomie vereinnahmt werden. Im psychosozialen Bereich konnten rd. 49 T€ der maximalen Förderzusagen von 283,7 T€ zum Ausgleich des erhöhten Beratungsaufwands durch die Folgen d er Corona-Pandemie nachgewiesen werden.
Krieg in der Ukraine
Am 24.02.2022 hat Russland die Ukraine angegriffen und damit die Sicherheitsordnung in Europa massiv verändert. Dieser Krieg hat enorme wirtschaftliche Auswirkungen für fast alle Unternehmen in Deutschland und der EU. Für das Studierendenwerk Münster bedeutet der Krieg und die damit verbundene Energiepreissteigerung ein künftiges Risiko von erhöhten Zahlungen an die Energieversorger. Die massiv gestiegenen Energiekosten hatten aufgrund von bestehenden Energieverträgen für 2022 noch keine erheblichen Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Die Verträge für Erdgas und Fernwärme mussten zu Beginn des Berichtsjahres neu abgeschlossen werden. Die Konditionen in den neuen Energieverträgen haben sich im Vergleich zu den alten Konditionen deutlich erhöht, wurden im Jahr 2023 aber durch die Energiepreisbremse und Mehrwertsteuersenkung abgefedert. Um die Studierenden zu sensibilisieren, wurde vom Deutschen Studierendenwerk in Verbindung mit allen anderen Studierendenwerken in Deutschland zum Herbst 2022 eine Kampagne mit dem Namen „Flip the Switch” gestartet. Die Studierenden haben viele Informationen und Tipps zum Energiesparen erhalten. Dieser Aufruf wurde im Berichtsjahr erneut platziert. Parallel wurden in einer eigens gegründeten Arbeitsgruppe Energie zahlreiche weitere Vorschläge zum Energiesparen erarbeitet und umgesetzt. So wurden bspw. die Raumtemperatur gesenkt, Duschköpfe ausgetauscht, Leuchtmittel ausgetauscht und vieles mehr.
In den Gastronomischen Einrichtungen machten sich die erhöhten Einkaufspreise bei fast allen Produkten bemerkbar. Zudem konnten keine Preisgarantien von den Lieferanten mehr gegeben werden. Diese Unwägbarkeiten erschwerten die Kalkulationen enorm. Hier wurde vom Studierendenwerk in der Form reagiert, dass der Speiseplan umgestellt wurde. Zutaten mit erheblichen Preissteigerungen wurden vom Speiseplan gestrichen. Nach wie vor ist dennoch das Ziel, dass die Gestaltung der Speisepläne eine Versorgung der Studierenden durch ein vielfältiges Angebot zu fairen Preisen in den gastronomischen Einrichtungen ermöglicht. Da die Dauer des Kriegs und die Auswirkungen weiterer weltweiter Konflikte nicht absehbar sind, wird das Studierendenwerk Münster die Konsequenzen für die einzelnen Fachbereiche beobachten und zeitnah auf die Entwicklungen reagieren. Positiv hervorzuheben ist die schnelle Bereitschaft des Landes NRW für eine Kompensation von gestiegenen Wareneinsätzen sowie Energiekosten. Die Zuweisungen betrugen im Berichtsjahr insgesamt rd. 1.375 T€. Der Nachweis, dass die Fördersumme für die überschläglich prognostizierten Mehraufwendungen benötigt wurde, muss im laufenden Jahr erfolgen und testiert werden. Erst im Rahmen dieser Endabrechnung erfolgt eine (Teil-)Rückzahlung oder endgültige Vereinnahmung. Das Studierendenwerk Münster ist weiterhin zuversichtlich, dass es die kommenden Herausforderungen bestehen wird.
Schlussbetrachtung:
Die Anforderungen des Jahres 2023 wurden trotz anspruchsvoller Rahmenbedingungen gut gemeistert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerks sorgen auch in schwierigen Zeiten gemeinsam dafür, dass sich die Studierenden stets auf den guten Service des Studierendenwerkes verlassen können. Dass Münster heute eine attraktive und lebendige Studentenstadt ist, ist auch ihr Verdienst. Das Studierendenwerk Münster steht fest an der Seite der Studierenden, ob es um Wohnen, Essen oder Soziales geht. In der rückblickend oft schönsten Zeit des Lebens vermittelt das Studierendenwerk die notwendige Sicherheit.
Münster, den 05. Mai 2024
Studierendenwerk Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts –
gez. Dr. Christoph Holtwisch
(Geschäftsführer)
Das Studierendenwerk Münster in Zahlen
Allgemeine Angaben | 2021 | 2022 | 2023 |
---|---|---|---|
Zahl der Studierenden (WS) | 59.549 | 60.284 | 57.776 |
· Universität Münster | 43.737 | 44.628 | 42.484 |
· FH Münster | 14.423 | 14.218 | 13.769 |
· Kunstakademie | 358 | 346 | 363 |
· Katholische Hochschule NRW Abt. Münster | 1.031 | 1.092 | 1.160 |
Sozialbeitrag ab Wintersemester in € | 99,34 | 99.34 | 120 |
Sozialbeiträge in T€ | 11.383,2 | 11.395,3 | 11.844,9 |
Bilanzsumme in T€ | 246.217,0 | 235.391,3 | 236.622,8 |
Personalaufwand in T€ | 19.068,7 | 22.730,7 | 23.448,9 |
Zahl der Beschäftigten (nach HGB) | 557,0 | 557,0 | 550 |
Verpflegung und sonstige Verkäufe | |||
Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) | 591.423 | 1.378.228 | 1.826.659 |
Preis der Mensaessen (Studierende) in € | 0,95 bis 8,00 | 1,10 bis 8,00 | 1,10 bis 8,00 |
Umsatzerlöse in T€ | 2.471,4 | 6.186,8 | 8.136,6 |
· Umsatzerlöse Mensen in T€ | 1.829,6 | 4.464,2 | 5.745,1 |
· Umsatzerlöse Bistros in T€ | 417,3 | 1.207,8 | 1.832,3 |
· Umsatzerlöse Cafés in T€ | 89,8 | 174,4 | 162,3 |
· Umsatzerlöse Automatenbewirtschaftung in T€ | 50,9 | 97,9 | 134,8 |
· Umsatzerlöse Übrige in T€ | 83,8 | 242,5 | 262,1 |
Studentisches Wohnen | |||
Zahl der Wohnplätze | 5.394 | 5.390 | 5.363 |
Monatliche Miete für einen Wohnplatz in € | 174,71-606,58 | 184,99-606,58 | 184,99-606,58 |
Mieterlöse in T€ | 17.289,0 | 18.653,0 | 18.841,0 |
Ausbildungsförderung | |||
Zahl der geförderten Studierenden | 9.465 | 9.395 | 10.094 |
Quote der geförderten Studierenden in % | 15,89 | 15,58 | 17,47 |
Ausgezahlte Förderungsmittel in T€ | 46.969,9 | 49.914,6 | 62.012,3 |
Gewährte DAKA-Darlehen in T€ | 230 | 174 | 190 |
Kindertagesstätten | |||
Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.23) | 48 | 48 | 50 |
Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ (Angebotene Plätze Stichtag 31.12.23) | 60 | 60 | 70 |
Betreuungsplätze „Zwergenstübchen“ (Angebotene Plätze zur Notfallbetreuung Stichtag 31.12.23) | 11 | 11 | 10 |
Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS in T€ | 2.058,1 | 2.048,8 | 2.044,7 |
Aufgaben und Zuständigkeiten
Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die Belange der Studierenden der
- Universität Münster
- Fachhochschule Münster (FH)
- Kunstakademie Münster
- Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster
zuständig.
Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2023/2024 wie folgt entwickelt:
Einrichtung | WS 23/24 | WS 22/23 | WS 21/22 |
---|---|---|---|
Universität Münster | 42.484 | 44.628 | 43.737 |
Fachhochschule Münster (FH) | 13.769 | 14.218 | 14.423 |
Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) | 1.160 | 1.092 | 1.031 |
Kunstakademie Münster | 363 | 346 | 358 |
Summe | 57.776 | 60.284 | 59.549 |
Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der Universität Münster, FH, Katholischen Hochschule und Kunstakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierendenwerksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistungen für zwei weitere Hochschulen. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Philosophisch-Theologische Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine erbracht werden, stehen jedoch keine Einnahmen gemäß der Beitragsordnung gegenüber.
Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfelder:
- Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen
- Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum
- Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewährung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten.
Weitere Aufgaben sind bspw. die Betreuung von Kindern für grundsätzlich studierende Eltern sowie die Erbringung von vielseitigen Angeboten an Studierende durch die Abteilung Beratung – Internationales – Kultur (BIK).
Organe
Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Beginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe:
- den Verwaltungsrat
- den Geschäftsführer
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG zusammen aus:
- vier Studierenden der Hochschulen in Münster
- einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster
- zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster
- einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet
- einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Münster.
Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein.
Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zuständig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegennahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsführers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen zuständig. Er hat ferner die Tätigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen, zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und der Wirtschaftsführung zu achten.
In der Amtsperiode 2021-2023 wurden insgesamt 9 Verwaltungsratssitzungen gehalten.
Wesentliche Beschlüsse, die in den Verwaltungsratssitzungen gefasst wurden:
- Umsetzung einer Parkplatzbewirtschaftung an den Wohnanlagen
- Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat
- Beschlussfassungen Wirtschaftsplan / Jahresabschluss / Anpassungen Untersatzungen: Kinderbetreuung, Studierendenwohnheime, Verpflegungsbetriebe
Auf der Homepage des Studierendenwerks Münster wird ein Jahresbericht Verwaltungsrat veröffentlicht, der über wesentlichen Themen, die in dem Gremium beraten wurden, informiert.
Im Jahr 2023 hat sich der Verwaltungsrat neu aufgestellt. Die neuen Mitglieder des Verwaltungsrats werden unter dem Reiter „Einblicke“ näher vorgestellt.
Veröffentlichung gemäß
§ 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NRW – in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sind danach verpflichtet, Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Die Veröffentlichung der persönlichen Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsführung gem. §17 KorruptionsbG erfolgt auf unserer Homepage.
Aufgaben
Geschäftsführung
Der Geschäftsführer leitet gemäß § 9 StWG das Studierendenwerk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausführung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist der Vorgesetzte der Angestellten des Studierendenwerks Münster.
Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisieren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt.